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Ratgeber zum Bootskauf

Ein Gebrauchtboot kaufen

Ein gut erhaltenes und ausgerüstetes Gebrauchtboot stellt durchaus eine Alternative zum Neuboot dar. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie gute Gebrauchtboote kaufen können:

  • Von Privat. Über das Angebot informieren Fachzeitschriften und Gebrauchtbootbörsen im Internet.
  • Vom Händler ihres Vertrauens. Qualifizierte Unternehmen in ihrer Nähe können Sie über das Branchenbuch auf der Seitewww.bvww.org ausfindig machen.
  • Durch Vermittlung eines Gebrauchtbootmaklers. Adressen finden Sie ebenfalls unter www.bvww.org.

Vor dem Kauf Expertenrat einholen
Gleichgültig, welchen Weg Sie bevorzugen, wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Kauf eine ausführliche Besichtigung gemeinsam mit einem unserer Boots- und Yachtsachverständigen. Eine Yacht stellt ein komplexes technisches Produkt dar, das ähnlich wie ein Haus nur von Fachleuten beurteilt werden kann.

Sachverständige hinzuziehen
Anerkannte Sportboot-Sachverständige können Sie beim Gebrauchtbootkauf beraten und bei Verkaufsverhandlungen bares Geld einsparen bzw. vor dem Erwerb mangelhafter Produkte schützen. Die im VBS (Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen) organisierten Sachverständigen sind kompetente und unabhängige Personen, die ihr Fachwissen und ihre langjährige Erfahrung auf verschiedenen Gebieten für Sportboote, Yachten und Schiffbau anbieten. Qualifizierte Sachverständige finden Sie unter www.bootssachverständige.de.

Privat, Händler oder Makler?
Der Kauf unmittelbar vom Händler hat natürlich den Vorteil der fachkundigen Beratung und der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungshaftung bei Mängeln. Für neue und gebrauchte Boote beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Für gebrauchte Boote kann sie - und dies ist branchenüblich - auf ein Jahr verkürzt werden. Beim Kauf von Privat an Privat wird die Gewährleistung zumeist ausgeschlossen. "Gekauft wie besehen" lautet üblicherweise die Formulierung im Kaufvertrag. Allerdings darf der Verkäufer wesentliche Mängel, beispielsweise Havarien, nicht verschweigen.

Gebrauchtbootmakler übernehmen ebenfalls keine Gewährleistung für die Yacht. Ihre Aufgabe ist es, Verkäufer und Käufer zusammenzuführen. Für diese Leistung erhält der Broker eine Provision. Der Kaufvertrag kommt also zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Der Makler als Vermittler haftet nur "aufgrund vertraglicher Nebenpflichten". Das bedeutet im Wesentlichen, dass er für Aussagen zum zu vermittelnden Boot einstehen muss. Makler werden oft mit der Vermarktung größerer Boote und Yachten beauftragt, bei denen Käufer international gesucht werden müssen.

Mehrwertsteuernachweis
Gebrauchte Boote und Yachten werden international gehandelt. Es ist keine Seltenheit, dass eine Yacht mit Liegeplatz in Kroatien an einen deutschen Kunden verkauft wird. Kein Problem, solange die Yacht in Kroatien bleiben soll. Böse Überraschungen kann es aber geben, wenn der neue Eigner das Schiff nach Deutschland oder in einen anderen EU-Staat überführen möchte. Dann wird er nämlich nachweisen müssen, ob für die Yacht bereits die Mehrwertsteuer zu einem früheren Zeitpunkt entrichtet wurde. Kann er diesen Nachweis nicht antreten, wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer auf den Zeitwert fällig. Die Frage der Mehrwertsteuer sollte also im Kaufvertrag geregelt werden.

Achtung!
Betreiben Sie kein Boot ohne Konformitätserklärung (CE). Gemäß § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung dürfen Sie ein Boot ohne Konformitätserklärung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen kann das Boot an die Kette gelegt werden und es drohen empfindliche Bußgelder. Im Schadenfall kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen. Ein Weiterverkauf von Booten ohne CE-Zeichen ist schwierig. Eine Inzahlungnahme durch einen Händler so gut wie ausgeschlossen.

Kosten der nachträglichen CE-Zertifizierung ermitteln lassen
Dies soll selbstverständlich nicht heißen, dass wir grundsätzlich von einem Kauf bei Vermittlung durch einen Gebrauchtbootmaklers abraten. Solange es sich um Boote handelt, die sich bereits innerhalb der EU befinden, stellt dies überhaupt kein Problem dar. Schwierig wird die Angelegenheit erst dann, wenn die Yacht aus einem Drittstaat stammt und die EU-Konformität durch ein Post Construction Assessment nachgewiesen werden muss. Bei großen und wertvollen Yachten kann sich auch dies lohnen. Wir empfehlen, dass Sie sich in diesen Fällen an einen Boots- und Yachtsachverständigen mit besonderer Kompetenz im Bereich der CE-Zertifizierung wenden und vor dem Kauf der Yacht die nachträglichen Zertifizierungs- und gegebenenfalls Umbaukosten sowie die Kosten für die Erstellung des "Handbuches für Schiffsführer" prüfen lassen. Bei Sportbooten raten wir von einer nachträglichen Zertifizierung ab. Die Kosten stehen in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zum Bootswert.

Quelle:
Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BVWW) Gunther-Plüschow-Straße 8
50829 Köln
Tel.: 0221 - 59 57 10
Fax: 0221 - 59 57 110
E-Mail: info@bvww.org
www.bvww.org

- Mehr zum Thema Kauf und Verkauf von Yachten
 
 

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