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Marktberichte & Reportagen

Sicher mit Segel und Motor

26.01.2010

Ob unter Segeln oder mit Motor, ob auf Binnengewässern oder dem offenen Meer: Der Allgemeine Deutsche Automobilclub bietet Bootsbesitzern und Skippern mit der ADAC-Wassersport-Haftpflicht, der ADAC-WassersportKasko und der ADAC-Skipperhaftpflicht umfangreichen Versicherungsschutz. ADAC-Mitglieder bekommen in der Wassersport-Haftpflicht sowie der Wassersport-Kasko zehn Prozent Treuerabatt.

Besondere Zusatzleistungen
Die Deckungssumme in der ADAC-WassersportHaftpflicht liegt weltweit bei Personen- und Sachschäden bei bis zu 15 Millionen Euro, inklusive 250 000 Euro für Vermögensschäden und 200 000 Euro für Mietsachschäden. Beiboote bis 50 PS sind mitversichert. Die Police gilt auch für Wassersportfahrzeuge, die vom Versicherten oder dessen Ehe- oder Lebenspartner im Urlaub gechartert werden. Die Charter-Dauer kann pro Versicherungsjahr bis zu vier Wochen betragen. Über die ADAC-Wassersport-Haftpflicht sind als besondere Zusatzleistung unter anderem auch Bootstrailer mitversicherbar.



Zehn Prozent Sonderrabatt
Wer sich ein neues Boot kauft und sich für die ADAC-WassersportKasko etscheidet, ist durch die Allgefahrendeckung zum Beispiel gegen Unfälle, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl und höhere Gewalt abgesichert. Bei einem Totalschaden gibt es fünf Jahre lang den Neuwert des Bootes ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer der erste Eigentümer ist und das Fahrzeug ab Erstkauf ununterbrochen beim ADAC versichert ist. Wrackbeseitigungskosten werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, mindestens aber bis zu 500 000 Euro übernommen. Zum obligatorischen Treuerabatt von zehn Prozent gibt es zusätzlich zehn Prozent Sonderrabatt, wenn das Boot im ADACBootsregister erfasst ist. Der Schadenfreiheitsrabatt beträgt nach einem Jahr zehn Prozent, nach zwei Jahren 20 Prozent und nach drei schadenfreien Jahren 30 Prozent.

ADAC-Skipperhaftpflicht
Die ADAC-Skipperhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für Skipper, Crew und deren Gäste an Bord. Sie versichert Ansprüche, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten als Skipper oder Crewmitglied einen Schaden zufügt. Dabei ist eine maximale Deckung von fünf Millionen Euro möglich. Über die ADAC-Skipperhaftpflicht sind Schäden am gecharterten Boot durch grob fahrlässiges Verhalten des Bootsführers bis zu 500 000 Euro je Schadensfall und Jahr abgesichert. Die Selbstbeteiligung beträgt dabei 2 500 Euro. Mit im Leistungspaket sind auch Charterausfallkosten. Sie werden im Unglücksfall bis zur Höhe von 20 000 Euro übernommen.

Quelle: adac.de

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