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Insellösung bei Motoren-Grenzwerten soll bleiben
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Insellösung bei Motoren-Grenzwerten soll bleiben

Es geht in die richtige Richtung, aber der wirklich entscheidende Schritt ist noch nicht getan. Das ist, kurz gesagt, das Fazit der Stellungnahme des BWVS zum Entwurf der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO).
Ein neuer Entwurf
Alle Jahre wieder steht die BSO auf dem Prüfstand. Die zahlreichen Artikel, die das maritime Nutzen des Sees organisieren sollen, werden von den Regierungen und Verbänden der drei Anliegerstaaten auf ihre Relevanz und Aktualität überprüft. Der vor einigen Wochen vorgelegte Entwurf wies denn auch Änderungen auf, welche die BSO verbessern. So werden viele längst nicht mehr übliche technische Messverfahren für Motoren an die internationalen Normen angepasst. Diese Vorschläge wurden unisono von allen Verbänden begrüßt.
Neue Wartungsvorschrift
Dem Vorschlag, eine grundsätzliche Wartung aller nicht abgastypenge-prüften Motoren einzuführen, kann nur bedingt zugestimmt werden. Die These aus der Begründung, (alle) nicht gewarteten Motoren würden ihr Abgasverhalten negativ verändern, ist nicht richtig. Erforderlich ist vielmehr die differenzierte Betrachtung der Motorentypen und der Laufleistung. Daneben ist festzuhalten, dass nahezu alle Bootseigner ein großes Interesse daran haben, den Spritverbrauch zu optimieren und ihren Motor daher regelmäßig zu warten.

"Flautenschieber"
Benzin-Motoren unter 10 PS werden überwiegend als "Flautenschieber" an Segelbooten oder für kurze Strecken benötigt. Die Laufleistung ist sehr gering. Eine regelmäßige Wartung ist für diese Motoren unverhältnismäßig teuer. Die absolut erzielbaren Emissionsverbesserungen stehen in keinem Verhältnis zum erforderlichen Aufwand. Eine regelmäßige Wartung der Benzin-Motoren über 10 PS ist dagegen sinnvoll. Moderne, elektronisch gesteuerte Motoren müssen gemäß Herstellervorgabe alle 2 bis 3 Jahre gewartet werden. Bei mechanisch voreingestellten Motoren ist die Kontrolle von Standgas und Mischungsverhältnis (letzteres nur bei 2-Taktern) erforderlich. Eigner von Motoren, die über keine automatische Zumischung des Öls verfügen (das Mischungsverhältnis ergibt sich beim Tanken aus den zugeführten Mengen) sollten regelmäßig beraten werden.
Diesel-Kontrolle
Im Bereich der Diesel-Motoren ist eine Wartung nach drei Jahren Laufzeit, wie sie vorgeschlagen wird, überflüssig. Diesel-Motoren haben systembedingt keine "Stellschrauben", welche die Abgasemissionen optimieren. Frühestens nach 10 Jahren sollten die Einspritzdüsen kontrolliert werden.
EU-Motorengrenzwerte nicht anerkannt
Auch auf Grund der Bemühungen der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee um die Verbesserung der Wasserqualität von Oberflächengewässern wurde aktuell die EU-Richtlinie 2003/44/EG verabschiedet. Diese Richtlinie schreibt erstmals europaweite Grenzwerte für Geräusch- und Abgasemissionen von neuen Sportbooten und Motoren vor. Bedauerlicherweise werden die Europa weit geltenden Grenzwerte nicht in der vorgeschlagenen Novellierung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung berücksichtigt. Der BWVS hält gerade dieses aber für dringend erforderlich.
Grenzwerte
Die Abgasgrenzwerte der EU-Richtlinie gelten für Diesel- und Viertaktmotoren ab dem 01. Januar 2006 und für Zweitaktmotoren ab dem 01. Januar 2007 (detaillierte Informationen finden BWVS-Mitglieder in der Beilage BWVS exklusiv). Spätestens zu diesen Zeitpunkten werden Motoren angeboten, welche diese Grenzwerte einhalten.
Eine Kostenfrage
Um Marinemotoren kostengünstig produzieren zu können und die vergleichsweise sehr hohen Kosten der Entwicklung zu decken, ist ein Hersteller auf große Stückzahlen angewiesen. Sonderanfertigungen oder kleine Serien für Teilmärkte sind nicht zu realisieren. Im internationalen Kontext betrachtet, stellt der Bodensee einen Markt dar, dem keine signifikante Bedeutung zukommt.
Tradition
Es steht zu befürchten, dass sich der Bodensee von der internationalen Entwicklung abkoppelt. Die Folge wird sein -und dieses ist ja schon bereits seit einigen Jahren zu beobachten - dass alte Motoren am Bodensee gehegt und gepflegt werden und neue umweltfreundliche Bootsmotorentechnologien keinen Einzug halten können.
Quelle: www.bwvs.de
Weitere Artikel zum Thema:
- Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg - Sinnvolle Umsetzung der Grenzwerte
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