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Änderungen der Bayerischen Schifffahrts-Ordnung
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Änderungen der Bayerischen Schifffahrts-Ordnung
Staffelsee
Was am Bodensee nicht recht gelingen will, wird für Bayerische Seen Realität: Die Anerkennung der EU-Motorengrenzwerte. Die Anmeldung von Motoren auf Bayerischen Seen war bislang nur möglich, wenn der Motor den Werten der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entspricht. Seit 01.01.2005 werden alternativ auch die Grenzwerte der neuen EU-Richtlinie akzeptiert.
Problemstellung
Fraglich war, ob der Nachweis der Grenzwerte nur über eine EU-Konformitätserklärung erfolgen kann. Die gibt es nämlich erst nach der erforderlichen Zertifizierung des Motors durch eine benannte Prüfstelle. Und die ersten Motoren wurden erst kürzlich offiziell geprüft.
Die Lösung
Der BWVS konnte erreichen, dass in Bayern jetzt folgendes Verfahren gestattet ist. Wir zitieren aus der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums: "...für die kommende Wassersportsaison werden im Geltungsbereich der Bayerischen Schifffahrtsordnung bei neu hergestellten Motoren als Nachweis für die Einhaltung der Abgasgrenzwerte der Sportbootrichtlinie (anstelle der eigentlich erforderlichen Konformitätserklärung) die vom Hersteller bereitgestellten technischen Unterlagen anerkannt. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass die einzelnen Grenzwerte der "Grundlegenden Anforderungen in Bezug auf Abgasemissionen von Antriebsmotoren" erfüllt sind."
Vereinfachtes Verfahren
Das bedeutet, dass die Anmeldung des Motors erfolgen kann mit einer Selbsterklärung des Herstellers/Importeurs, aus der hervorgeht, dass der Motor die Grenzwerte der EU-Richtlinie erfüllt. Diese Erklärung muss nachprüfbar sein. Die im BWVS organisierten Hersteller und Importeure sind informiert und können den Händlern die benötigten Unterlagen zustellen. Wir beurteilen dieses Vorgehen als Entgegenkommen an die Wirtschaft mit dem Ziel, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Dieses Verfahren wird dann nicht mehr erforderlich sein, wenn im Laufe des Jahres für die betreffenden Motoren die jeweiligen EU-Konformitätserklärungen vorliegen. In den nächsten Wochen soll die neue Bayerische Schifffahrts-Ordnung in Kraft treten. Nach Sichtung des Entwurfes wurden gegenüber dem zuständigen Ministerium nur wenige Punkte angemerkt.
Quelle:
Weitere Artikel zum Thema:
- Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg - Sinnvolle Umsetzung der Grenzwerte
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