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Chartervertrag und Buchungsabwicklung
Infos für Einsteiger
Chartervertrag und Buchungsabwicklung
Folgende Angaben müssen im Chartervertrag unbedingt enthalten sein: Charterer mit Name, Adresse und am besten Telefonnummer und Mailadresse, Ausgangs- und Endhafen, Charterdatum, gewünschte Yacht. Wer zusätzlich noch Außenborder, Autopilot, Spinnaker, Skipper sowie Flüge, Versicherung, Hotel, Transfer oder Sonstiges mitbestellen möchte, sollte es hier gleich mit vermerken. Das Buchungsbüro kann dann alles auf einmal bearbeiten, was allen Parteien viel Zeit spart.
Buchungsbestätigung
Ist die Charteranmeldung bei der Agentur oder Charterfirma eingegangen, kommen meist per Post die Buchungsbestätigung, die Rechnung und der Chartervertrag. In der Buchungsbestätigung stehen auch die ausgehandelten Details und der Charterpreis. Im Regelfall ist die Buchungsbestätigung zugleich die Rechnung und enthält die Zahlungsmodalitäten aufgelistet. 50% des Charterpreises (manchmal 30 %) sind sofort fällig, die Restzahlung muss 4 Wochen vor Törnbeginn auf dem Firmen-konto eingegangen sein. Der Chartervertrag liegt in 2- oder 3-facher Ausführung vor und ist vom Charterer unterschrieben zurückzusenden. Dann unterzeichnen die übrigen Parteien, also die Charterfirma und eventuell noch die Charteragentur. Liegen alle Unterschriften vor, erhält der Charterer ein Exemplar des Vertrages zurück.
Rechte und Pflichten
Der Chartervertrag regelt die Rechte und Pflichten von Vercharterer und Charterkunde und enthält im Wesentlichen: Anschriften der Vertragsparteien, Yacht, Charterzeitraum, Übergabe-Hafen und -Zeit, Fahrtgebiet, Charterpreis, Höhe der Kaution, Regelungen bei auftretenden Problemen u.v.a. mit Vertrag und Bestätigung sind die wichtigsten Papiere beim Projekt Charterurlaub. Zusammen mit diesen Unterlagen verschicken gute Charteragenturen häufig nützliches Informationsmaterial über das Zielgebiet, Flug- und Versicherungsangebote, einen Crewlisten-Vordruck, eine Eincheck-Liste, Infos und Tipps für Skipper und Crew, sonstige Checklisten und Ähnliches. Spätestens jetzt sollten auch zusätzlich gewünschte Leistungen wie Flug, Versicherung, Transfer etc. mit dem Buchungsbüro abgewickelt werden.
Wartezeit einsparen
Der Charterer, meist gleichzeitig Skipper der gecharterten Yacht, obwohl das nicht unbedingt sein muss, ist für die Abwicklung der bürokratischen Angelegenheiten zuständig. Sobald als möglich sollte er auch eine ausgefüllte Crewliste, Kopien der erforderten Segelscheine, bei Bedarf auch eines Sprechfunkzeugnisses, an das Buchungsbüro schicken, das diese Papiere zur Charterbasis weiterleitet. Dies erspart bei Törnbeginn unnötige Wartezeit, denn bei Vollständigkeit der Unterlagen können die zum Auslaufen benötigten Schiffspapiere und Stempel der Behörden von den Mitarbeitern an der Basis schon im Vorfeld organisiert werden.
Einen Monat vorher sollten die Papiere komplett sein
Ist schließlich ein Monat vor Charterbeginn die zweite Zahlung erfolgt, kommen von Veranstalter oder Charteragentur die letzten Unterlagen. Dazu gehören Liegeplatz der Yacht, Ansprechpartner vor Ort, eventuell ein Bordpass und eine Anfahrtsskizze. Zusammen mit der schon früher erhaltenen Post sind die Papiere jetzt komplett.
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