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Chartervertrag und Buchungsabwicklung

Infos für Einsteiger

Chartervertrag und Buchungsabwicklung


Folgende Angaben müssen im Chartervertrag unbedingt enthal­ten sein: Charterer mit Name, Adres­se und am besten Telefonnummer und Mailadresse, Ausgangs- und Endhafen, Charterdatum, gewünsch­te Yacht. Wer zusätzlich noch Außen­border, Autopilot, Spinnaker, Skipper sowie Flüge, Versicherung, Hotel, Transfer oder Sonstiges mitbestellen möchte, sollte es hier gleich mit ver­merken. Das Buchungsbüro kann dann alles auf einmal bearbeiten, was allen Parteien viel Zeit spart.

Buchungsbestätigung
Ist die Charteranmeldung bei der Agentur oder Charterfirma einge­gangen, kommen meist per Post die Buchungsbestätigung, die Rechnung und der Chartervertrag. In der Bu­chungsbestätigung stehen auch die ausgehandelten Details und der Charterpreis. Im Regelfall ist die Bu­chungsbestätigung zugleich die Rechnung und enthält die Zahlungs­modalitäten aufgelistet. 50% des Charterpreises (manchmal 30 %) sind sofort fällig, die Restzahlung muss 4 Wochen vor Törnbeginn auf dem Firmen-konto eingegangen sein. Der Chartervertrag liegt in 2- oder 3-facher Ausführung vor und ist vom Charte­rer unterschrieben zurückzusenden. Dann unterzeichnen die übrigen Par­teien, also die Charterfirma und even­tuell noch die Charteragentur. Liegen alle Unterschriften vor, erhält der Charterer ein Exemplar des Vertrages zurück.

Rechte und Pflichten
Der Chartervertrag regelt die Rechte und Pflichten von Ver­charterer und Charterkunde und ent­hält im Wesentlichen: Anschriften der Vertragsparteien, Yacht, Charterzeit­raum, Übergabe-Hafen und -Zeit, Fahrtgebiet, Charterpreis, Höhe der Kaution, Regelungen bei auftreten­den Problemen u.v.a. mit Vertrag und Bestätigung sind die wichtigsten Pa­piere beim Projekt Charterurlaub. Zusammen mit diesen Unterlagen verschicken gute Charteragenturen häufig nützliches Informationsmate­rial über das Zielgebiet, Flug- und Versicherungsangebote, einen Crew­listen-Vordruck, eine Eincheck-Liste, Infos und Tipps für Skipper und Crew, sonstige Checklisten und Ähnliches. Spä­testens jetzt sollten auch zusätzlich gewünschte Leistungen wie Flug, Versicherung, Transfer etc. mit dem Buchungsbüro abgewickelt werden.

Wartezeit einsparen
Der Charterer, meist gleichzeitig Skipper der gecharterten Yacht, obwohl das nicht unbedingt sein muss, ist für die Abwicklung der bü­rokratischen Angelegenheiten zu­ständig. Sobald als möglich sollte er auch eine ausgefüllte Crewliste, Ko­pien der erforderten Segelscheine, bei Bedarf auch eines Sprechfunkzeug­nisses, an das Buchungsbüro schicken, das diese Papiere zur Charterba­sis weiterleitet. Dies erspart bei Törnbeginn unnötige Wartezeit, denn bei Vollständigkeit der Unterlagen können die zum Auslaufen benötig­ten Schiffspapiere und Stempel der Behörden von den Mitarbeitern an der Basis schon im Vorfeld organisiert werden.

Einen Monat vorher sollten die Papiere komplett sein
Ist schließlich ein Monat vor Char­terbeginn die zweite Zahlung er­folgt, kommen von Veranstalter oder Charteragentur die letzten Unterla­gen. Dazu gehören Liegeplatz der Yacht, Ansprechpartner vor Ort, eventuell ein Bordpass und eine Anfahrtsskizze. Zusammen mit der schon früher erhaltenen Post sind die Papiere jetzt komplett.

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