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Welche Scheine brauche ich als Charterer?

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Welche Scheine brauche ich als Charterer?

Vor dem Chartertörn auf dem Wasser steht in vielen Ländern ein Führerschein für Boote. In fast allen Revieren müssen Charterer den amtlich vorgeschriebenen Sportbootführerschein See oder einen vergleichbaren Führerschein anderer Nationalität vorweisen können. Die Vercharterer von Segelyachten verlangen häufig aber zusätzlich den BR-Schein oder den Sportküstenschifferschein des DSV. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. So gibt es ausgesprochene Wassersportländer wie Dänemark, Holland, England und Frankreich, in denen Charteryachten auch ohne Führerschein gechartert werden können.

Allerdings setzen alle Vercharterer voraus, dass genügend Erfahrung vorhanden ist, um eine Yacht sicher zu führen. Stützpunktmitarbeiter erkennen meist schon bei der Einweisung, ob ihr Kunde ein "Seemann" oder ein "Landei" ist.

 
 

Scheine für Segler und Motorbootfahrer



Das Angebot an Scheinen ist auf dem ersten Blick riesig. Dabei gibt es nur zwei vom Staat vorgeschriebene Führerscheine und die sind in der Regel auch nur notwendig, wenn das Segel- oder Motorboot mit einer Maschine mit mehr als 5 PS (3,68 kW) Leistung ausgerüstet ist. Keinen Führerschein benötigt man, wenn das Traumboot einen Motor mit geringerer Leistung hat.

Sportbootführerschein Binnen
Der amtliche Sportbootführerschein Binnen/ Motor ist Pflicht für Motorboote mit einer Leistung von mehr als 5 PS (3,68 kW). Man kann damit Motorboote bis zu 15 Metern Länge auf allen Binnengewässern Deutschlands fahren. Vor dem 31.12.1997 ausgestellte Binnenführerscheine gelten auch für längere Boote, die jedoch nicht mehr als 15kbm verdrängen dürfen.

Sportbootführerschein See
Der staatliche Führerschein, der für das Befahren der Meere mit den stärker motorisierten Booten vorgeschrieben ist, heißt Sportbootführerschein See (SFB-See). Beide Prüfungen dürfen ab dem 16. Lebensjahr abgelegt werden. Die Weiterbildung in Sachen Segeln oder Motorboot fahren ist freiwillig.

Weitere Scheine
Als staatliche Scheine werden der Sportküstenführerschein (Bedingung: SFB- See und 300 Seemeilen Fahrpraxis), der Sportseeschifferschein (Bedingung: Sportküstenführerschein und 1000 Seemeilen Fahrpraxis) und als Krönung so etwas wie ein kleines Kapitänspatent, der Sporthochseeschifferschein (Bedingung: Sportseeschifferschein und weitere 1000 Seemeilen Fahrpraxis) angeboten. Alle staatlichen Scheine berechtigen zum Motorboot fahren und zum Segeln. Am liebsten vermieten Vercharterer ihre Segelyachten an Skipper, die mindestens den Sportküstenführerschein (entspricht dem früheren BR-Schein) haben, denn dann können sie davon ausgehen, dass die Kunden wissen, auf was es beim Segeln ankommt.

Bodenseesonderregelung
Anders ist es auf dem Bodensee. Dort gibt es staatlich vorgeschrieben Scheine (Bodenseeschifferpatente), die entweder für Motorboote ab 6 PS Leistung (4,4 kW) oder Segelboote mit mehr als 12 Quadratmetern Segelfläche vorgeschrieben sind.

Seenotmittelprüfung
Der Staat mischt sich noch einmal in die Bootsfreizeit ein, wenn sich Eigner mit einer Signalpistole (Kaliber 4) für den Seenotfall ausrüsten wollen. Davor steht die Seenotsignalmittelprüfung.

Funkzeugnis
wer an Bord funken will, hat die Wahl zwischen den Prüfungen der je nach Seegebiet vorgeschriebenen Scheine "Betriebsfunkzeugnis Klasse 1" (UKW-Funk international), Betriebsfunkzeugnis Klasse II (UKW-Funk national) und "Allgemeines Betriebsfunkzeugnis" (UKW, Grenzwelle, Kurzwelle, Inmarsat und Telex).


Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Scheinen unter

Scheine für Segler und Motorbootfahrer - Führerscheine & Nachweise
 
 

Charterbescheinigung für Hausboote



Seit einigen Jahren benötigen Charterkunden auf manchen deutschen Gewässern keinen amtlichen Bootsführerschein. Wer ein Hausboot mietet, kann vom Vercharterer nach einer dreistündigen Einweisung einen speziellen Urlaubsführerschein für die Dauer seiner Charter ausgestellt bekommen. Diese Charterbescheinigung gilt für Motorboote bis zu 15 Meter Länge, die nicht schneller als 12 Kilometer pro Stunde fahren können. Es dürfen nicht mehr als zwölf Personen an Bord sein. Die folgenden Gewässer können ohne Führerschein mit Charterbescheinigung befahren werden:

* Peene: von Malchin bis Demmin
* Stör-Wasserstraße: vom Eldedreieck bis Hohen Viecheln (Ende Schweriner See)
* Müritz-Elde-Wasserstraße: von Dömitz (Mündung in die Elbe) bis Buchholz (Müritzsee)
* Müritz-Havel-Wasserstraße: von der Müritz bis zum Ellbogensee einschließlich Mirower See, Rheinsberger Gewässer und Zechliner Gewässer
* Obere-Havel-Wasserstraße: von Neustrelitz (Zierker See) bis Liebenwalde (Malzer Kanal), einschließlich Wentower Gewässer, Templiner Gewässer, Lychener Gewässer und Großer Labussee
* Finowkanal: von Zerpenschleuse bis Schleuse Liepe
* Werbelliner Gewässer: von km 4 (kurz von der Mündung in die Obere Havel-Wasserstraße) bis Joachimsthal (Ende Werbellinsee)
* Rüdersdorfer Gewässer: von Erkner (Dämeritzsee) bis zur Schleuse Woltersdorf, einschließlich der Löcknitz
* Gosener Kanal und Seddinsee: von Erkner (Dämeritzsee) bis Schmöckwitz (Südende Seddinsee)
* Dahme-Wasserstraße: von Zernsdorf (Krimnicksee) bis Prieros (Abzweig Teupitzer Gewässer) einschließlich Teupitzer Gewässer und Storkower Gewässer
* Neuhauser Speisekanal: von der Mündung in die Spree-Oder-Wasserstraße bis zum Wergensee
* Drahendorfer Spree: von der Mündung in die Spree-Oder-Wasserstraße bis zum Wergensee
* Saale: von Schleuse Trotha bis Rischmühlenschleuse
* Lahn: von Steden bis Hafen Lahnstein
* Saar: von Saarbrücken bis zur deutsch-französischen Grenze

 
 

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