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Neue Regeln am Bodensee </03.07>

Reportagen - Archiv

Neue Regeln am Bodensee


Neue Bestimmungen für Sportboote am Bodensee dürften den dortigen Absatz in Zukunft erleichtern. Die zum 1. Januar 2006 geänderte Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) nähert sich in Teilen der Europäischen Sportbootrichtlinie und den internationalen Normen an.

Wartungspflicht nach drei Jahren
So können die meisten Dieselmotoren ab sofort zugelassen werden, wenn sie die Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten. Neu ist die Wartungspflicht nach drei Jahren für alle Motoren. Ausnahmen gibt es für Systeme mit "OnBoard-Diagnose". Wartungsprotokolle erhalten Sie u.a. beim Landratsamt des Bodenseekreises (claudia.bucher@bodenseekreis.de).

Ausweitung der Zulassung
Sehr erfreulich ist die Ausweitung der Zulassung von 4-Takt-Motoren auf 74,0 kW (100 PS). Ab sofort werden diese Motoren zugelassen, wenn Sie die Grenzwerte gemäß BSO I, BSO II oder EU-Richtlinie erfüllen. Bestehende 4-Takt-Innenborder über 74,0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der BSO I erfüllen, wenn die Motorenleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird.

Quelle: bwvs.de

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