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Yachttransporte: Vorbereitungen für den Transport
Yachttransporte
Yachttransporte: Vorbereitungen für den Transport

Auch auf der Eignerseite gilt es bei der Vorbereitung eines Yachttransports einige Dinge zu beachten. Werften und Yachthändler sind mittlerweile erfahren und wissen, was vor dem Transport gesichert werden muss, für Privateigner mit einer Yacht ist so eine Überführung jedoch nicht alltäglich.
Dies sollte vor dem Transport passiert sein:
• Bei Segelyachten ist der Mast entsprechend zu legen und für den Transport zu verpacken
• Bei Motoryachten sind eventuell die Flybridge oder sonstige hohe Aufbauten zu demontieren
• Gegenstände, die sich lose oder ungesichert im Boot befinden, sollten transportgerecht gesichert oder verstaut werden oder gegebenenfalls für die Dauer des Transportes entfernt werden
• Die Kabinentüren sollten verschlossen sein
Auf die Höhe kommt es an
Die hohen Aufbauten (Radarbügel oder Flybridges) müssen häufig demontiert werden, da Transporte in dieser Höhe auf dem Landwege eingeschränkt sind. In Deutschland sind ab 4,40 m Eigenhöhe der Yachten viele Transportstrecken nicht mehr passierbar. Die meisten Motoryachten sind jedoch darauf ausgelegt, dass die Flybridge im Bedarfsfall für Transporte demontiert werden kann. Bei einigen Yachten ist dieses nicht möglich, alternativ werden dann jedoch Transportmöglichkeiten per Seefrachtweg ermittelt. Auf ausgewählten und bis ins Detail erprobten, bzw. gemessenen Strecken sind jedoch auch Transporte bis 4,55 m Eigenhöhe möglich. Einfacher gestaltet sich diese Problematik bei Segelyachten, denn dort gibt es zumeist keine hohen Aufbauten und der Kiel ist häufig demontierbar.

Knapp 80% sind Schwer- oder Sondertransporte
Die Transportkilometer werden anhand der tatsächlich gefahrenen Strecke berechnet. Die exakt zu befahrene Strecke wird insbesondere bei Transporten mit Übermaßen von den jeweils örtlichen Behörden vorgegeben. Dabei werden die Transporte, je größer die Abmaße (Länge, Breite und Höhe) sind, um Städte und enge Straßen herumgeführt, was dann mit längeren Transportwegen einhergeht. Generell gilt, dass Transporte mit mehr als 18,00m Länge, mehr als 2,55m Breite und mehr als 4,00m Höhe als Schwer- oder Sondertransporte gelten und somit Sondergenehmigungen bedürfen, die dann die vorgeschriebenen Strecken durchfahren müssen. Das macht knapp 80% der Transporte aus. Auch darf in Spanien generell die Autobahn nicht benutzt werden, in Frankreich nur bis 3,00m Breite. Bei Transporten über 3,00m Breite muss die Landstraße benutzt werden.
Die Yacht an den Haken bekommen
Im Regelfall gibt es bei den Lade- und Entladevorgängen in den Häfen, Werften oder auch Winterlagern stationäre Krananlagen oder Travellifte. In wenigen Fällen sind diese jedoch nicht verfügbar wie zum Beispiel in kleinen Häfen oder Firmen (Charter, Bootshandel) oder eben auch auf Privatgrundstücken, auf dem manche Kunden Ihre Boote zwecks Restaurierung oder Lagerung stehen haben. Dort kann dann, abgestimmt auf das jeweilige Gewicht der Yachten, ein entsprechender Autokran geordert werden.
Folgende Probleme kann es geben:
Die Zufahrten zum Lade-/ Entladeort können für den großen Autokran sehr eng oder sogar zu eng sein. Unbefestigtes Gelände ist häufig ein Problem, was vor allem bei Privatgrundstücken der Fall ist. Wenn ohnehin wenig und unbefestigter Platz vorhanden ist, fehlt häufig auch der benötigte Platz für die seitlichen Abstützungen. Wenn längere Strecken zwischen dem Boot und dem Kranstandort zu überwinden sind, so ist ein Kran mit langem Arm nötig. So kann es vorkommen, dass für eine 10 Tonnen Yacht ein 150 Tonnen Autokran eingesetzt werden muss.
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