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IMCI - CE Zertifizierung Modulvergleich Aa zu B </01.12>

Ratgeber zum Bootskauf

IMCI - CE Zertifizierung Modulvergleich Aa zu B

Foto: imci.org

Viele Hersteller beschäftigen sich irgendwann einmal mit der Frage nach der Wahl des sinnvollsten Zertifizierungsmodules. Sehr häufig stehen sich hierbei die Module Aa und B gegenüber. Welches ist besser, einfacher oder preiswerter? Eine Frage, deren Beantwortung unter Umständen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Andere Module scheiden meist schnell aus
Im Rahmen der Sportbootdirektive 94-25-EG sowie ihre Ergänzung 2003-44-EG stehen dem Hersteller in Abhängigkeit von Bootsgröße und gewählter Kategorie verschiedene Module zur Verfügung, nach denen die Zertifizierung durchgeführt werden kann. Neben der Einzelabnahme (Modul G), sowie der Nachträglichen Begutachtung der Bauausführung (häufig als Modul PCA bezeichnet) gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, die vielen Herstellern entweder unbekannt sind oder aufgrund der Betriebsgröße und Ausrichtung schlicht nicht in Frage kommen. Modul H mit weitreichenden Anforderungen an ein internes Qualitätssicherungssystem oder Modul F mit einer stichprobenartigen Kontrolle von Repräsentanten bestimmter Losgrößen etwa. In einigen Fällen steht der Hersteller jedoch vor der Frage ob Modul Aa oder Modul B die bessere Wahl zur Zertifizierung seiner Produkte darstellt.

Die Module A und Aa sind absolutes Minimum
Modul Aa ist als Erweiterung der reinen Selbstzertifizierung Modul A zu sehen, bei dem der Stabilitäts- und Schwimmfähigkeitsnachweis des Bootes von einer benannten Stelle kontrolliert wird. Bei Booten unter Zwölf Meter Rumpflänge der Designkategorie A oder B stellt dieses Modul das obligatorische Minimum dar. Die Verwendung eines „höheren“ Modules ist in diesem Fall freiwillig. Ab einer Rumpflänge von mehr als Zwölf Metern fordert die Direktive für die Entwurfskategorien A, B und C die EG-Baumusterprüfung Modul B. Wo aber liegen genau die Unterschiede in der Vorgehensweise, bei der Verantwortung des Herstellers und nicht zuletzt auch bei den Kosten? Insbesondere der Preis, der für ein Modul Aa zweifelsohne geringer ausfällt scheint im Bereich der freiwilligen Modul B Zertifizierung die tragende Rolle bei vielen Werften und Bootsbauern zu spielen.

An Bord einer Starfisher in Halle 5 der boot 2012
An Bord einer Starfisher in Halle 5 der boot 2012
Anforderungen und Aufwand sind gleich, Kontrolle unterscheidet sich
Häufige Gegenargumente sind hier der erhöhte Dokumentationsaufwand, die Notwendigkeit einer Inspektion sowie die erdrückende Fülle von Standards, die es zu erfüllen gilt. Genau an diesem Punkt beginnt bereits ein weit verbreitetes Missverständnis bei vielen Herstellern. Der Umfang von Dokumentation, Berechnungen und Zeichnungen ist grundsätzlich immer gleich! Zwar gibt es keinen Standard für die Erstellung der technischen Akte, jedoch ist deren Umfang aufgrund der Anforderungen der Sportbootdirektive ziemlich gut definiert. So müssen zum Beispiel sämtliche in der Direktive genannten grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, die Kennzeichnung des Bootskörpers in korrekter Form vorhanden sein und eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, die gleichzeitig auch Bestandteil des obligatorischen Handbuches ist. Neben weiteren Anforderungen, die sich unter anderem auch auf Komponenten beziehen, die häufig zugekauft werden, besteht generell eine Aufbewahrungspflicht der entsprechenden Unterlagen für mindestens zehn Jahre. Dieser Anforderungskatalog ist unabhängig von der Wahl des betreffenden Modules völlig identisch. Der Unterschied besteht ausschließlich im Umfang der Kontrolle durch eine benannte Stelle. Schnell stellt sich hier die Frage, ob der eher wenig mit CE-Zertifizierung vertraute Hersteller den Überblick behalten kann.

Aktuelle Studie weist erhebliche Mängel auf
Eine aktuelle Veröffentlichung der niederländischen Marktaufsichtsbehörden zur Konformität von Sportbooten brachte erschreckende Ergebnisse zutage. Ein Großteil der Boote am Markt hatte gravierende Mängel in Bezug auf die Übereinstimmung mit den entsprechenden Anforderungen. Hierbei ließ sich auch sehr deutlich ein Zusammenhang zwischen der Wahl des jeweiligen Modules und der entsprechenden Mängelliste feststellen. Während bei Zertifizierungen, die vollständig durch benannte Stellen begleitet wurden, die geringsten Abweichungen festzustellen waren, wuchs die Anzahl derer quasi mit dem Grad der Selbstzertifizierung. Dabei fielen sogar einige Boote im Modul A auf, die scheinbar völlig „unbehelligt“ von jeglicher Zertifizierungspflicht auf dem Markt platziert wurden.

Lesen Sie hier Teil 2.

 
 

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