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Bundestag: Führerscheinfreiheit in der Sporttbootschifffahrt bis 15 PS beschlossen
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Bundestag: Führerscheinfreiheit in der Sporttbootschifffahrt bis 15 PS beschlossen
27.01.2012
Berlin (27.01.2012) - in seiner Sitzung am gestrigen Abend hat der Deutsche Bundestag den Antrag der Regierungsfraktionen "Neue Impulse für die Sportschifffahrt gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Jetzt ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Zug, diese Parlamentsbeschlüsse entsprechend umzusetzen.
Neue Impulse
Im Kern des Bundestagseschlusses steht die Erhöhung der Führerscheinfreiheit für das Fahren von Sprotbooten von 5 auf 15 PS. So sollen der Einstieg in den Boots- und Yachtsport erleichtert und attraktiver gestaltet sowie der positiven Entwicklung in der Sportschifffahrt neue Impulse verleihen werden.
Hemmschwellen abbauen
Diese Impulse sind auch dringend erforderlich. In den kommenden Jahren wird die Zahl der Sportbootkapitäne aufgrund der demografischen Entwicklung erheblich sinken. "Hemmschwellen für Neueinsteiger in den Bootssport müssen abgebaut werden," erklärete Jürgen Tracht, Geschäftsfürher des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft, im Rahmen der boot Düsseldorf, "um diesen negativen Trend zu stoppen."
Der erste wichtige Schritt
Zur Verabschiedung des Antrags von FDP und CDU/CSU erklärt der Schifffahrtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Torsten Staffeldt: "Mit der Verabschiedung des Antrags von FDP und CDU/CSU zum Sportbootführerschein ist der erste wichtige Schritt getan. Mindestens genauso wichtig ist es aber, am Ball zu bleiben und die Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Unser Ziel ist es, die beiden Kernpunkte – Führerscheinfreiheit bis 15 PS und Erhöhung des Praxisanteils in der Ausbildung – noch bis zum Sommer diesen Jahres umzusetzen."
Tatsächlich würde der Beschluss dazu führen das bisher sehr hohe Regulierungsniveau in Deutschland an das Niveau in anderen wichtigen Wassersportnationen anzupassen. „Die bisher gegenüber dem Ausland bestehenden Wettbewerbsnachteile werden abgebaut. Ich bin davon überzeugt, dass dieser wichtige Schritt die Attraktivität des Bootssports im Einstiegsbereich erhöht ohne die Sicherheit auf dem Wasser zu gefährden“, so Verbandspräsident Robert Marx. „Die Verabschiedung des Bundestagsantrags war ein dringend notwendiger Schritt für den wir den Initiatoren aus FDP- sowie CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr herzlich danken. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, dass im Rahmen der praktischen Umsetzung auch Sicherheitsaspekte angemessen berücksichtigt werden."
Einführung eines einheitlichen Qualitätssiegel
Neben der Anhebung der Grenze für führerscheinfreies Fahren enthält der Beschluss des Bundestages auch die Forderung, die seit 2000 bestehende Charterscheinregelung für Hausboote, die es auf bestimmten Gewässern ermöglicht ohne Führerschein einen Bootsurlaub zu erleben. Geprüft werden soll zudem, in welcher Form und wie weit diese Regelung auf geeignete Reviere der deutschen Ostseegewässer übertragen werden kann. Die Einführung von Qualitätsstandards in der Sportbootausbildung soll diese Maßnahmen flankieren, um die Kompetenz der Sportbootkapitäne zu stärken. Die mit der Ausbildung betrauten Organisationen haben bis 2016 Zeit, einer gesetzlichen Regelung durch Einführung eines einheitlichen Qualitätssiegel zuvorzukommen.
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