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Motorbootsport: Informationen des DMYV zur neuen GT 30 Klasse in der Saison 2012
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Motorbootsport: Informationen des DMYV zur neuen GT 30 Klasse in der Saison 2012
02.02.2012
Die Rennbootklasse GT 30 löst in 2012 die bisherige DMYV-T 550 ab. In dieser Klasse sind alle handelsüblichen Serienmotoren mit 30 PS zugelassen. Damit einher geht ein Systemwechsel der Förderung durch den DMYV. Hintergrund des Klassenwechsels ist unter anderem die internationale Ausrichtung der GT 30. Diese Klasse wird vom Weltverband UIM als Einsteigerklasse gefördert und derzeit mit wachsenden Fahrerzahlen in Skandinavien und den Niederlanden gefahren. Das bedeutet aber nicht, dass in dieser Klasse nur junge Fahrer geduldet sind. Diese werden aber in Zukunft vom DMYV (zeitlich begrenzt) gefördert.
Zielorientiertes Handeln
Für die Saison 2012 ist aber zunächst noch nicht daran gedacht. Es wird die Entwicklung abgewartet, um zielorientiert reagieren und einwirken zu können. Die Fahrer können sowohl an nationalen wie auch internationalen Rennen mit Siegchancen teilnehmen, was bisher so nicht möglich war.
Propeller frei wählbar
Das Regelwerk erlaubt keinen Powertrim und keine Veränderungen des Serienzustandes. Einzig der Propeller ist frei. Dies ist dann neben dem Setup und den fahrerischen Qualitäten die Herausforderung an den Fahrer, den passenden Propeller für sich zu finden.

Um den Einstieg in die GT 30 zu erleichtern, werden vom DMYV die bisher in der DMYV-T 550 eingesetzten und erst 2 Jahre alten Boote zum Preis von € 1.000,- verkauft unter der Verpflichtung der Teilnahme an den Rennen der Saison 2012. Der Kauf eines Motors wird bezuschusst. Zudem wird die Saison 2012 als internationale deutsche Meisterschaft ausgeschrieben. Ferner gibt es eine Förderung in Form von Tages- und Jahresendgeldern. Es wird ein Preisgeldtopf von € 5.000,- ausgeschüttet, zu je 50% als Tages- und Jahresprämie.
Frühzeitige Meldung von Vorteil
Diejenigen Fahrer (mit deutscher Lizenz), die sich zu Beginn der Saison fest für die angesetzten 4-6 Rennen einschreiben und ihre Startgelder im Voraus entrichten, nehmen an beiden „Töpfen“ teil. Alle anderen Fahrer, die sich nicht frühzeitig entscheiden können oder wollen und als Tagesstarter an den Rennen teilnehmen, partizipieren nur an den Tagesgeldern, nicht aber an den Jahresendgeldern. Somit soll den Fahrern eine frühzeitige Meldung finanziell schmackhaft gemacht werden.
Quelle: www.dmyv.de
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