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Match Race Regeln
Match Race - Der spannende Zweikampf Yacht gegen Yacht
Match Race Regeln

Die Match Race Wettfahrten beim Louis Vuitton und beim America's Cup werden nach einem detaillierten und komplexen Katalog von Wettfahrtregeln ausgetragen. Die wichtigsten davon, deren Kenntnis auch dem Zuschauer hilft, die Aktionen auf dem Wasser zu durchschauen, haben wir hier zusammengetragen.
Regel 2: Faires Segeln
Ein Boot und sein Eigner müssen sich nach den gängigen Prinzipien von Fairness und Sportlichkeit richten. Ein Boot kann unter dieser Regel bestraft werden, wenn eindeutig festgestellt wird, dass diese Prinzipien nicht eingehalten wurden.
Regel 10: Auf entgegengesetztem Bug
Wenn Boote auf entgegengesetztem Bug segeln, muss sich das Boot auf Steuerbordbug vom Boot auf Backbordbug freihalten.
Regel 11: Auf gleichem Kurs, überlappend
Wenn die Boote auf demselben Bug segeln und sich überlappen, muss das sich das Luv-Boot vom Lee-Boot freihalten.
Regel 12: Auf gleichem Kurs, nicht überlappend
Wenn die Boote auf gleichem Bug segeln und sich dabei nicht überlappen, muss sich das nachfolgende Boot vom klar vorausfahrenden Boot freihalten.
Regel 13: Während des Wendens
Nach dem ein Boot den Bug durch den Wind gedreht hat, muss es sich von anderen Booten freihalten, bis es einen Kurs hart am Wind erreicht hat. In diesem Zeitabschnitt treffen Regeln 10, 11 und 12 nicht zu.
Wenn zwei Boote gleichzeitig von der Regel betroffen sind, muss sich das Boot freihalten, das sich auf des anderen Bootes Backbordseite befindet.
Regel 15: Wegerecht erlangen
Wenn ein Boot das Wegerecht erlangt, muss es zunächst dem anderen Boot genügend Raum geben, um sich frei zu halten. Es sei denn, es hat das Wegerecht durch eine Aktion des anderen Bootes erlangt.
Regel 16: Kurswechsel
Wenn ein Boot, das das Wegerecht hat, seinen Kurs ändert, muss es dem anderen Boot genügend Raum gewähren, sich frei zu halten.
Regel 17: Auf gleichem Bug; Ordnungsgemäßer Kurs
Ein Boot, das von achtern eine Überlappung in Lee mit einem Lateral-Abstand von weniger als zwei Rumpflängen einleitet, darf während dieser Überlappung nicht über seinen ordnungsgemäßen Kurs hinaus segeln (solange der Lateral-Abstand weiterhin höchstens zwei Rumpflängen beträgt), außer es gerät dadurch in eine Position klar achteraus.
Regel 18: Tonnen und Hindernisse passieren
Regel 18 trifft zu, solange Boote beginnen, eine Tonne oder ein Hindernis auf derselben Seite zu passieren, bis sie die Tonne oder das Hindernis vollständig passiert haben.
Die Regel trifft jedoch nicht zu, wenn:
(a) eine Startmarke oder ihre Ankerlinie von schiffbarem Wasser umgeben ist, sobald die Boote beginnen, sich ihr zum Start zu nähern bis sie sie passiert haben.
oder
(b) wenn die Boote auf einer Kreuz auf gegengesetztem Bug segeln, oder wenn der ordnungsgemäße Kurs von einem der Boote dergestalt ist, dass zum Passieren der Tonne oder des Hindernisses gewendet werden muss.
Regel 18.2: Raum geben; Frei halten
(a) Wenn die Boote sich überlappen, bevor eines von ihnen den 2-Längen-Kreis erreicht, und das äußere Boot Wegerecht hat, muss es dem inneren Boot genügend Raum gewähren, die Tonne oder das Hindernis zu umrunden. Wenn das innere Boot Vorfahrt hat, muss das äußere Boot sich frei halten.
Wenn die Boote sich auch dann noch überlappen, wenn eines von beiden den 2-Längen-Kreis erreicht, bleibt die Verpflichtung des äußeren Bootes bestehen, auch wenn die Überlappung später endet. Diese Regel gilt nicht, wenn das äußere Boot zu Beginn der Überlappung keinen Raum geben kann.
(b) Wenn ein Boot klar voraus ist, wenn es den 2-Längen-Kreis erreicht, muss sich das klar achteraus segelnde Boot freihalten, auch wenn es später zu einer Überlappung kommt. Regel 10 trifft nicht zu. Wenn das Boot klar voraus wendet, tritt Regel 13 ein, Regel 18 ist hinfällig.
(c) Wenn begründete Zweifel vorliegen, ob ein Boot eine Überlappung rechtzeitig hergestellt oder beendet hat, wird dies als nicht rechtzeitig gewertet.
Regel 18.3: Wenden
Wenn zwei Boote auf entgegengesetztem Bug gesegelt sind und eines von ihnen innerhalb des 2-Längen-Kreises wendet, um eine Tonne oder ein Hinderniss zu passieren, trifft Regel 18.2 nicht zu. Das Boot, das gewendet hat
(a) darf das andere Boot nicht dazu zwingen, höher als hart am Wind zu segeln, um ihm auszuweichen. Es darf das andere Boot auch nicht daran hindern, die Tonne oder das Hindernis zu passieren.
(b) muss sich freihalten, wenn das andere Boot innen eine Überlappung herstellt. In diesem Fall trifft Regel 15 nicht zu.

Ergänzungen und Änderungen zu den Wettfahrtregeln
Regel C2.10
Regel 18.2(b) wurde folgendermaßen geändert: "Wenn ein Boot klar voraus ist, wenn es den 2-Längen-Kreis erreicht, muss sich das klar achteraus segelnde Boot freihalten. Die Regeln 10 und 18.2(a) treffen nicht zu.
Regel 16 trifft nur dann zu, wenn das Boot mit Wegerecht den Bug durch den Wind dreht. In diesem Fall trifft Regel 13 zu, und Regel C2.10 wird hinfällig."
Regel C2.11
Regel 18.3 wurde folgendermaßen geändert: "Wenn zwei Boote auf entgegengesetztem Bug waren, und eines von ihnen innerhalb des 2-Längen-Kreises eine Wende ausführt, um eine Tonne oder ein Hindernis zu passieren, und wenn das andere Boot danach durch Anluven eine innere Überlappung nicht vermeiden kann, dann muss sich das Boot, das gewendet hat, frei halten. Regeln 15 und 18.2 treffen nicht zu."
Regel C2.8
Regel 17.1 wurde folgendermaßen geändert: "Ein klar achteraus segelndes Boot, das in Lee mit einem Abstand von weniger als zwei Rumpflängen zum Luv-Boot überlappt wird, darf während dieser Überlappung nicht über seinen ordnungsgemäßen Kurs hinaus segeln, solange die Boote weniger als diese zwei Rumpflängen voneinander entfernt sind, außer es fällt dadurch klar zurück."
Regel C2.9
Regel 18.2(a) wurde folgendermaßen geändert: "Außer wenn die Boote sich überlappen, muss das äußere Boot, wenn es Wegerecht hat, dem innenliegenden Boot genügend Raum gewähren, eine Tonne oder ein Hindernis zu passieren. Wenn das innenliegende Boot Wegerecht hat, muss sichdas äußere Boot freihalten. Wenn sich die Boote überlappen und eines von ihnen den 2-Längen-Kreis erreicht, bleibt die Verpflichtung des äußeren Bootes auch bestehen, wenn die Überlappung später beendet wird. Diese Regel trifft nicht zu, wenn das äußere Boot zu Beginn der Überlappung keinen Raum geben kann."
Regel C4.1 Bestimmungen vor dem Start
Zum Zeitpunkt des Vorbereitungssignals müssen sich beide Boote außerhalb einer Linie befinden, die rechtwinklig zur Startlinie durch die Startmarkierung am jeweiligen Ende verläuft. Auf der Starterliste wird dem links aufgeführten Boot die Startmarke zugeordnet. Es muss während der Wettfahrt eine blaue Flagge am Heck zeigen. Dem anderen Boot wird das Ende am Boot der Rennleitung zugeteilt, es muss während der Wettfahrt eine gelbe Flagge am Heck zeigen.
Regel C4.2
Innerhalb der zwei Minuten, die auf das Vorbereitungssignal folgen, muss jedes Boot die Startlinie überqueren und verlassen haben, zunächst von der Seite des Regattakurses aus.
Regel C7.2: Alle Strafen (sofortige und verzögerte)
(a) In Regel 2, wurde ein neuer Satz eingefügt: "Während der Wettfahrt kann ein Boot auf die Entscheidung des Schiedsrichters warten, bevor es eine Strafe ausführt."
(b) Ein Boot beendet eine Bahn, wenn sein Bug die Verlängerung der Linie überquert, die von der vorherigen Tonne zu der Tonne, die es gerade umrundet verläuft. Auf dem letzten Streckenabschnitt ist die Bahn beendet, wenn das Boot die Ziellinie überquert.
(c) Ein bestraftes Boot ist nicht offiziell im Ziel, bis es seine Strafen ausgeführt hat, dann vollständig auf die Kursseite der Ziel-Linie, und schließlich ins Ziel gesegelt ist, außer Regel C9 tritt ein und die Strafe wird aufgehoben, bevor oder nachdem das Boot die Ziellinie überquert hat.
(d) Bei der Ausführung einer Strafe, die eine Wende beinhaltet, muss der Spinnaker so weit geborgen werden, dass sich der Spi-Kopf von dem Zeitpunkt an unter dem Großbaum befindet, an dem der Bug durch den Wind dreht, bis ein Kurs hart am Wind erreicht ist.
Regel Verzögerte Strafen
C9.1: Ein bestraftes Boot kann die Ausführung der Strafe innerhalb des Rahmens der Regel C9.3 hinauszögern, darf sich dabei allerdings während der gesamten Ausführung nicht näher als zwei Rumpflängen an einer Wendemarke befinden und muss die Strafe wie folgt ausführen:
(a) Auf der Amwindbahn, muss das Boot halsen und zu einem Kurs hart am Wind zurückkehren.
(b) Auf der Strecke zur Lee-Tonne oder der Ziellinie, muss das Boot wenden und auf einen Vorwindkurs zurückkehren.
C9.2: Wenn ein Boot mit aufgeschobener Strafe auf einer Amwindbahn halst, oder auf einer Vorwindbahn wendet, wird dies als Ausführung der Strafe gewertet.
C9.3: Wenn ein Boot einen Strafkringel ausstehen hat, kann es dieses jederzeit zwischen dem Start und vor dem Ziel ausführen. Wenn ein Boot jedoch zwei Strafmanöver ausstehen hat, muss es eines davon so bald wie möglich ausführen, jedoch nicht vor dem Start.
C9.4: Wenn ein Boot eine oder zwei ausstehende Strafen zu verzeichnen hat, und das gegnerische Boot eine Strafe kassiert, wird beiden Booten je eine Strafe erlassen.
C9.5: Wenn ein Boot mehr als zwei Strafen ausstehen hat, signalisieren die Schiedsrichter seine Disqualifikation unter Regel C10.4
C9.6: Das Schiedsrichterboot benützt bei jeder Wettfahrt bestimmte farbige Symbole, die je eine ausstehende Strafe anzeigen. Wenn ein Boot seine Strafe ausgeführt hat, oder eine Strafe zurückgenommen wurde, wird das entsprechende Symbole wieder entfernt. Sollten die Schiedsrichter die Symbole nicht korrekt anzeigen oder entfernen, wirkt sich dies nicht auf die tatsächliche Anzahl von Strafen aus. Die Schiedsrichter geben ein kurzes akustisches Signal, wenn ein Boot eine Strafe ausgeführt hat.
Regel C10.4
Wenn die Schiedsrichter eine schwarze Flagge und die Identifikationsflagge eines Bootes hissen, bedeutet das: "Das angezeigte Boot wurde disqualifiziert, die Wettfahrt wurde für beendet erklärt und zugunsten des anderen Bootes gewertet."
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