Mediapauschale
Die Mediapauschale ist obligatorisch für alle Aussteller.
Wir haben ein vorteilhaftes Multimedia-Leistungspaket entwickelt, mit dem Sie als Aussteller alle Messe-Medien optimal nutzen: u.a. im D:vis Digital visitor information system, in der Aussteller- und Produktdatenbank des Portals.
Laufzeit-Entsorgungspauschale (EP):
Einheitliche Pauschale ausschließlich für den während der Veranstaltungslaufzeit anfallenden Müll.
Es gibt eine Deckelung der Berechnung größer 499 m² (max. 1.350,-€ /Messe)
AUMA Betrag:
Für den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) wird zusätzlich ein Betrag von € 0,60 je Quadratmeter erhoben.
Die Mindestgröße eines Standes in den Hallen 1, 3, 4, 5, 6, 15, 16,
beträgt 20 m². Die Mindestgröße eines Standes in den Hallen 7a,
7.0, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 17 beträgt 12 m².
Aussteller, die nicht an der letzten Veranstaltung teilgenommen haben, zahlen 30,00/m²
Vorkasse. Dies wird nach der Veranstaltung mit den tatsächlich
bestellten Leistungen abgerechnet.