Auch das Fischen vom treibenden Boot ist offiziell nicht erlaubt. Also: suchen ohne zu schleppen, ankern und dann werfen. Apropos ankern: Vergessen Sie nicht, dabei einen Ankerball zu setzen. Fehlt der, wird sonst bei einer Kontrolle wieder Geld fällig.
Nächster möglicher Stolperstein: die verschiedenen Schutzgebiete, die teilweise gar nicht oder nur zu bestimmten Zeiten beangelt werden dürfen. Hilfreich: die Broschüre "Fischereirecht in Mecklenburg-Vorpommern", die Sie beim Fischereischutzverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. beim Landesamt für Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 103115, 18005 Rostock anfordern können. Als Alternative empfehlen wir Ihnen die Faltblätter "Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft" oder "Angeln im nördlichen GreifswalderBodden", die Sie bei den Außenstellen des Landesamtes für Fischerei oder den Fremdenverkehrsämtern der Regionen bekommen.
Schutz beim Laichgeschäft Wichtig: Seit 2003 wird die Hechtschonzeit jedes Jahr kurzfristig festgelegt, um den Räubern optimalen Schutz beim Laichgeschäft zu gewähren. Empfehlenswert, um sich unvermeidliche Pleiten bei der Jagd auf Brackwasserhechte zu ersparen: Fischen mit Guide.
Quelle: www.ruteundrolle.de