Fallbeispiel 2 - ein Gebrauchtboot aus dem Ausland kaufen
Ratgeber zum Bootskauf
Fallbeispiel 2 - ein Gebrauchtboot aus dem Ausland kaufen
Ein deutsches Unternehmen vermittelt Ihnen ein Gebrauchtboot aus einen Drittland (z.B. USA). Das deutsche Unternehmen wird lediglich als Makler tätig, übernimmt aber in Ihrem Auftrag die Organisation des Transportes sowie die Verzollung und die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer. In diesem Fall sollten Sie Folgendes beachten:
Der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und dem ausländischen Unternehmen zustande. Das deutsche Unternehmen wirkt lediglich als Makler und leitet den Kaufpreis (abzüglich einer Provision) an das ausländische Unternehmen weiter.
Eine Besichtigung des Bootes ist nur im Ausland möglich.
Im vorliegenden Fall gelten Sie persönlich als EU-Importeur. Üblicherweise verfügen Gebrauchtboote, die Sie von einem Händler in den USA oder in einem anderen Land außerhalb der EU kaufen, nicht über die notwendige EU-Konformität. Als EU-Importeur sind Sie dafür verantwortlich, dass das Boot vor der ersten Inbetriebnahme innerhalb der EU der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht. Dazu müssen Sie ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen (Benannte Stelle) einschalten. Das Boot muss besichtigt und einem "Post Construction Assessment" unterzogen werden. Gegebenenfalls müssen Änderungen am Boot vorgenommen werden. Dieses vorgeschriebene Verfahren ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die für das Assessment notwendigen technischen Unterlagen müssen von Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind Sie verpflichtet, das "Handbuch für Schiffsführer zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
Mögliche Gewährleistungsansprüche haben Sie gegen das ausländische Unternehmen. Gegebenenfalls müssen Ansprüche gerichtlich im Ausland durchgesetzt werden.