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07.01.2016

Sea-Help GmbH Pannendienst auf See

SeaHelp sorgt für Klarheit bei den Gasprüfungen an Bord:

Es gibt derzeit wohl kaum ein Thema, das in Skipperkreisen so kontrovers diskutiert wird wie die Frage, welche Genehmigungen man für das Betreiben einer Flüssiggasanlage an Bord eines Schiff es im Ausland benötigt. Für zusätzlichen Zündstoff sorgte dabei offensichtlich die Tatsache, das österreichische Behörden bei der Beantragung bzw. Erneuerung des Seebriefes jetzt auch gültige Prüfunterlagen der Gasanlage verlangen. SeaHelp hat sich der zugegeben etwas komplizierten Thematik, die Seerecht, EU-Recht und nationale Vorschrift en tangiert angenommen und versucht, ein wenig Licht in den Gesetzesdschungel zu bringen. Das Wichtigste aber vorweg: Ab 2016 können regelkonforme Prüfungen der Gasanlage an Bord über SeaHelp vermittelt werden, für Mitglieder sogar zu Sonderkonditionen.


Um die Leser nicht zu verwirren, sei hier nur das absolut Notwendigste an Fakten einmal allgemeinverständlich aufbereitet: Die ISO 10239 als Grundnorm regelt die Installation und die Erstprüfung einer Gasanlage für die Hersteller von „kleinen Wasserfahrzeugen von 2,5 bis 24 Metern“. Die Vorschriften für die Wiederholungsprüfung der entsprechenden Gasanlagen obliegen den nationalen Vorschrift en der einzelnen Länder. Als international anerkannt gilt die „Technische Regel G 608“, die vom DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) publiziert wurde. Dieses Papier gilt als Grundlage für viele nationalen Regelungen. Eine Prüfung der Gasanlage durch einen nach G 608 anerkannten Sachverständigen hat also in allen Ländern Bestand, zum Beispiel in Deutschland, Österreich und natürlich in allen weiteren europäischen und internationalen Staaten.
Wichtig für die Skipper ist darüber hinaus:
Wer mit einem Schiff in internationalen Gewässern unterwegs ist, benötigt solch eine Gasprüfung rechtlich verbindlich nicht, national haben jedoch beispielsweise Marinas das Recht, Eigner mit ihrem Schiff fortzuschicken, wenn sie entsprechende Bescheinigung nicht vorlegen können. Auch können nationale Vorschrift en für die Binnenschiff fahrt von den Regelungen für die Seeschiff fahrt abweichen. Hier in den meisten Fällen die sogenannten Gasprüfungen vorgeschrieben. Um nicht für noch mehr Verwirrung in dem „babylonischen Regelungsdickicht“ zu sorgen, beschränken wir uns nur auf die wohl gängigsten Fälle, in denen deutsche oder österreichische Staatsbürger ein Schiff unter der Flagge ihres Heimatlandes (Deutschland oder Österreich) in einer kroatischen Marina beheimatet haben. Wenn das Schiff zum Beispiel unter deutscher, bzw. österreichischer Flagge läuft, gilt für alle Gasinstallation an Bord die ISO-Norm 10239. Die Skipper sind verpflichtet, für die größtmögliche Sicherheit an Bord zu sorgen. Wenn das Schiff in Kroatien oder alternativ auch andere EU-Staaten liegt, sollte man alle zwei Jahre eine Prüfung der Gasinstallation an Bord vornehmen lassen und den entsprechenden Nachweis mit führen. Das diese Verpflichtung bei Prüfungen in Kroatien und natürlich auch anderen Ländern bislang nicht beanstandet wurde, liegt offensichtlich daran, dass die Behörden es in Kroatien und vielen anderen Ländern es mit der Umsetzung der EU-Vorschrift en nicht so genau nehmen. Im Falle einer Havarie stellt sich der Sachverhalt dann jedoch ganz anders dar: Möchte der Eigner den Schaden oder auch Schäden an anderen Booten von seiner Versicherung erstatt et bekommen, muss er nachweisen, dass er für die größtmögliche (technische) Sicherheit an Bord gesorgt hat. Und dazu gehört übrigens auch die Gasprüfung nach G 608 oder gleichwertiger nationaler Vorschrift en. Gleiches gilt natürlich auch, wenn der Sachverhalt die Gerichtsbarkeit beschäftigt. Prüfungen, die kroatische Sachverständige auf deutschen Schiff en durchführen, können die jeweilige Versicherung und selbstverständlich auch die Gerichte ablehnen, wenn sie nicht in der Landessprache des Bootseigners bzw. einer ihm verständlichen Sprache durchgeführt werden und der Prüfer nicht den Nachweis einer entsprechenden Schulung zur Sachkunde antreten kann. Je nach Schadenshöhe und Versicherung mag jeder Eigner selbst abwägen, wie sich seine Versicherung wohl verhalten wird. Anders sieht es allerdings aus, wenn ein deutscher oder österreichischer Eigner ein Schiff unter kroatischer Flagge in Kroatien führt: In diesen Fällen können auch kroatische Sachverständige die Wiederholungsprüfung der Gasinstallation vornehmen, wenn sie über eine entsprechende Zulassung nach gültigem, nationalem Recht in Schrift form für diese Tätigkeit verfügen. Bleibt festzuhalten: Deutsche und Österreicher, deren Schiff e unter deutscher oder österreichischer Flagge in Kroatien beheimatet sind, müssen alle zwei Jahre eine Wiederholungsprüfung der Gasinstallation vornehmen lassen, um den Vorschriften und Anforderungen der ISO 10239 und der G 608 zu entsprechen. Da zur Abnahme berechtigte Personen bislang noch in Kroatien rar gesät sind, hat sich SeaHelp entschlossen, entsprechende Wiederholungsprüfungen der Gasinstallation zu einem Festpreis von 60,- Euro pro Schiff (exklusive Anfahrt & Steuern) an entsprechend befähigte Sachverständige, die die Prüfung nach G 608 absolviert haben, zu vermitteln. Im Rahmen des SeaHelp-Vorteilsprogramms kostet die Prüfung der Gasinstallation exklusive der Anfahrt & Steuern 45,- Euro ausschließlich für SeaHelp-Mitglieder. Damit wird eine weitere rechtliche Grauzone geschlossen und für mehr Sicherheit auf See und in den Marinas gesorgt. Anfragen können sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern schriftlich per Mail gestellt werden unter office@sea-help.eu.


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