Menschen bewegen sich seit Jahrtausenden mit Booten über das Wasser und die Faszination, ein Boot selbst zu führen, ist bis heute ungebrochen. Dennoch sollten die Gefahren auf dem Wasser nicht unterschätzt werden. Dies gilt insbesondere für Neulinge am Ruder. Ein paar einfache Grundregeln sorgen für Sicherheit an Bord - für sich selbst und für andere.
1. Jedes Boot muss einen geeigneten Führer haben. Er ist für die Sicherheit an Bord und für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verantwortlich.
2. Vor Beginn der Fahrt sollten die technischen Einrichtungen des Bootes auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Ausreichende Sicherheitsausrüstung muss an Bord sein. Bei Fahrten auf Küsten und Seegewässern sind entsprechende Notsignalmittel mitzuführen.
3. Für jede an Bord befindliche Person muss eine Rettungsweste vorhanden sein. Kinder und Nichtschwimmer sollten Rettungswesten stets angelegt haben.
4. Das Überladen von Booten mit Personen oder Material ist lebensgefährlich. Bei ungenügend Freibord besteht leicht die Gefahr des Kenterns und Sinkens.
5. Treibstoff- und Reservekanister oder Gasflaschen sind so zu verstauen, dass sie keiner Hitze und nicht der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind. Es ist stets ausreichend Treibstoff an Bord zu nehmen, damit bei Gefahr jederzeit sofort die Rückfahrt angetreten werden kann.
6. Offenes Licht oder Feuer am geöffneten Motorraum und an der freigelegten Bilge bedeutet Explosionsgefahr. Vorsicht bei der Bedienung von Kochanlagen mit Gas oder Spiritus.
7. Wichtig sind Informationen über die Eigenschaften und über die Bestimmungen des zu befahrenden Gewässers. Vor jeder Fahrt auf Küsten- und Seegewässern sind unbedingt die Wetterberichte abzuhören oder einzusehen.
8. Küsten- und Seegewässer sollten nur mit Booten befahren werden, die für diesen Fahrtbereich geeignet sind. Kleine und unzureichend motorisierte Boote werden durch Wind, Strömung oder Seegang abgetrieben.
9. Vor Beginn einer jeden Fahrt sind Angehörige, Bekannte oder Hafenbehörden über die Zeitdauer und das Ziel der Reise zu informieren. Die Rückmeldung darf nicht vergessen werden.
10. Es ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Papiere an Bord sind. Unannehmlichkeiten und Bestrafungen werden dadurch vermieden. Der Abschluss einer Wassersporthaftpflichtversicherung ist unbedingt zu empfehlen.
11. Das Führen von Sportbooten unter Alkoholeinfluss ist verantwortungslos und strafbar.
12. Vom Ufer sollte nur im rechten Winkel bei langsamer Fahrt gefahren werden, bis der eigentliche Kurs anliegt.
13. Badezonen sind zu meiden. Die Fahrt in der Nähe von Campingplätzen und Badebuchten ist zu verlangsamen.
14. Kinder sollten während der Fahrt und am Liegeplatz nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
15. Rücksichtnahme auf andere Wassertouristen wie Ruderer, Kanuten und Segler ist obligatorisch. Sportlich faires Verhalten dient der Sicherheit aller.
16. Angler und Fahrzeuge der Berufsfischerei dürfen nicht behindert werden. Bei ausgelegten Netzen und anderen Fanggeräten ist langsam und vorsichtig zu fahren.
17. Beim Begegnen von schwimmenden Geräten wie Baggern oder Messfahrzeugen ist ausreichend Abstand zu halten. Auf die vorfahrtsberechtigte Berufsschifffahrt muss stets geachtet werden.
18. Das Sitzen auf den Bordwänden und dem Motorraum am Heck des Bootes ist lebensgefährlich. Hierfür sind die dafür vorgesehenen Sitzanordnungen zu benutzen.
19. Das Deck ist stets aufgeklart zu halten; so können Unfälle vermieden werden.
20. Bei unsichtigem Wetter und von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang sind die vorgeschriebenen Lichter zu setzen.
21. Das Wasserskifahren ist nur bei Tag und nur auf den dazu freigegebenen Wasserflächen gestattet. Das Zugboot muss mit einer zweiten Person, die den Läufer beobachtet, besetzt sein.
22. Keine Abfälle und kein Öl oder andere brennbare Stoffe in das Wasser schütten, sondern mithelfen, die Gewässer reinzuhalten.
23. Flaggenmasten und Antennen sind keine Wäschetrockner. Bei Befahren ausländischer Gewässer ist die Bundes- und Gastlandsflagge zu setzen. Gegenüber anderen Bootseignern sollte man sich stets höflich und hilfsbereit verhalten.
Mit der Einhaltung dieser 23 Grundregeln trägt man bereits wesentlich dazu bei, die Kameradschaft, Disziplin und Sicherheit auf dem Wasser erheblich zu fördern.
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