Breite des Gespanns - Bis zu einer Breite von 2,55 m ist der Transport auf Deutschlands Straßen problemlos. Da das Boot meist breiter ist als der Trailer, ist beim Bootskauf auf dieses Maß besonders zu achten. Ab 2,55 m bis 3 m sind Sondergenehmigungen für Überbreite noch verhältnismäßig leicht zu erhalten. Ab 3 m wird es dann aber kompliziert.
Gewichte und Lasten beim Bootstrailer Besonderes Augenmerk gilt den Gewichten und Lasten. Die Begriffsvielfalt ist verwirrend. Da ist beim Zugfahrzeug vom zulässigen Gesamtgewicht die Rede, von der Anhängelast und der Stützlast. Beim Bootstrailer von der Achslast, dem zulässigen Gesamtgewicht und wiederum von der Stützlast. Bringen wir etwas Licht ins Dunkel.
Das zulässige Gesamtgewicht des Bootstrailers addiert sich aus dem Leergewicht (Eigengewicht) des Trailers und der Nutzlast. Bei allen Gewichtsbemessungen ist natürlich das Leergewicht (Eigengewicht) des Trailers zu beachten. Das ist im Prospekt des Herstellers angegeben. Ob es auch mögliche Zusatzausrüstung wie Stützrad, Windenstand, Sliprollen, Kipprahmen oder Slipwagen umfasst, ist vor der Anschaffung zu klären. Da kommen schnell einige zusätzliche Kilo zusammen, die die zur Verfügung stehende Nutzlast verringern können.
Da der Trailer ein Boot tragen soll, stellt die Nutzlast das Bootsgewicht dar. Beim Kauf eines Trailers darf aber nicht nur das reine Bootsgewicht zugrunde gelegt werden sondern vielmehr das Bootsgewicht im beladenen Zustand. Also einschließlich Motor(en), Batterien, Tankinhalte und Ausrüstung wie Anker, Leinen, Badeleiter, Werkzeugkasten und weiterer denkbarer Ausrüstung. Alles zusammengerechnet dürfen Bootsgewicht und Ausrüstung die angegebene Nutzlast des Trailers nicht übersteigen. Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes hat ernste Folgen. In diesem Fall erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht nur für den Bootstrailer sondern gleich für das gesamte Gespann und damit auch der Versicherungsschutz im Schadenfall.
Die Stützlast ist die vertikale Kraft, mit der das Gewicht des Trailers auf die Anhängevorrichtung (auch Kupplung genannt) des Zugfahrzeuges wirkt. Welche Stützlast maximal zulässig ist, steht in der ABE des Trailers. Wie groß die Kraft ist, die auf die Kupplung des Zugfahrzeuges wirkt, hängt in erster Linie vom Ladungsschwerpunkt ab.
Oft genügen schon ein paar Zentimeter bei der Bootsalge auf dem Trailer vor oder zurück (wenn die Bauweise des Trailers dies zulässt), um die Stützlast zu beeinflussen. Vereinfacht lässt sich die Stützlast mit einer Badezimmerwaage und einem Holzblock ermitteln, dessen Höhe auf der Waage der Höhe der Kupplung am PKW oder LKW entspricht. Bei Trailern mit Stützrad ersetzt dieses beim Wiegen den genannten Holzblock. Das Stützrad wird dann soweit herunter gelassen, dass es der Höhe der Kupplung des Zugfahrzeuges entspricht.
Ganz exakt allerdings geht es nur mit einer geeichten Fahrzeugwaage und am Zugfahrzeug angehängt. Hier kommt die Achslast ins Spiel. Zur Ermittlung der Achslast stehen nur die Räder des Trailers auf der Waage. Anschließend werden das gesamte Gespann (PKW + Trailer) und separat das Zugfahrzeug gewogen. Sind Achslast des Trailers, Gesamtgewicht des Gespanns und PKW-Gewicht bekannt, kann die Stützlast leicht errechnet werden. Es ist sinnvoll, die zulässige Stützlast möglichst auszunutzen. Das sorgt für ein gutes Fahrverhalten des Gespanns. Dennoch sollte die zulässige Stütz- und Achslast nicht überschritten werden!
Rechenbeispiel Stützlast:
Gespanngewicht: 1.800 kg - PKW-Gewicht: 1.000 kg - Achslast Trailer: 750 kg = Stützlast: 50 Kg
Gewichte und Lasten beim ziehenden Fahrzeug Damit kommen wir zu einem anderen, wichtigen Punkt: der maximalen Anhängelast des ziehenden Fahrzeuges. Die grundsätzliche Regel lautet: ein ungebremster Hänger darf maximal die Hälfte des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges, höchstens jedoch 750 kg, wiegen. Ein gebremster Hänger hinter einem PKW nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge, die nach amtlicher Definition Geländefahrzeuge sind. Diese dürfen maximal das 1,5-fache ihres zulässigen Gesamtgewichtes ziehen.
Insgesamt darf aber bei Personenkraftwagen, und hierzu gehören auch als PKW genutzte Geländefahrzeuge, die tatsächliche Anhängelast (Achslast + Stützlast) 3.500 kg nicht überschreiten. Wie viel ein Fahrzeug ziehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Fahrzeug mit Heckantrieb kann mehr ziehen als eines mit Frontantrieb. Bei Allradantrieb sind höhere Anhängelasten möglich als ohne. Wie viel genau ein Fahrzeug ziehen kann, steht im Fahrzeugbrief. Und diese Angaben haben Vorrang vor den grundsätzlichen Regelungen.
Sollen höhere Anhängelasten gezogen werden, kommt nur noch ein LKW als Trailer-Schlepper in Frage. Für die sind allerdings deutsche Autobahnen an Sonn- und Feiertagen und während der Sommerferienzeit auch Samstage tabu. Das gilt auch für Geländewagen, die man gern zum günstigeren LKW-Tarif zulässt. Trailern am Wochenende ist also nur mit einem PKW möglich.
Wichtig: Zulässiges Gesamtgewicht und Stützlast spielen auch beim Zugfahrzeug eine Rolle. Ganz wichtig: die Stützlast des Hängers darf die des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Erlaubt die Hänger-ABE beispielsweise 80 kg Stützlast, die PKW-Stützlast ist aber auf 50 kg begrenzt, muss der geringere Wert eingehalten werden. Dies natürlich auch umgekehrt.
Natürlich darf auch das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschritten werden. Das geschieht häufiger als man denkt. Vier Personen und Reisegepäck für den 3-wöchigen Urlaub wiegen einiges. Hinzu kommen oft Ausrüstungsgegenstände aus dem Boot (schließlich soll das zulässige Gesamtgewicht des Trailers nicht überschritten werden) und – die Stützlast. Die wird nämlich zum Gewicht des Zugfahrzeuges hinzugezählt.