Für Sportzwecke genutzt, ist der Trailer von der Kfz-Steuer befreit und darf deshalb auch mit nichts anderem als mit einem Boot beladen werden. Er gilt als eigenständiges Fahrzeug, für das bei der örtlichen Zulassungsstelle ein eigenes Nummernschild zu beantragen ist. Alle zwei Jahre muss der Bootstrailer dem TÜV vorgeführt werden.
Bei einem in Serie gefertigten Trailer kümmert sich der Hersteller um die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Von der wird beim Kauf ein Dokument mitgegeben, das einem Kraftfahrzeugbrief vergleichbar ist. In dem steht alles, was bei der Nutzung zu beachten ist: Zulässiges Gesamtgewicht, zulässige Stützlast am Kupplungspunkt, zulässige Achslast, Spurbreite (ggf.), Betriebsbremsanlage, Abmessungen und weitere Betriebsvorschriften und technische Angaben. Diese werden dann bei der Zulassungsstelle in die Zulassung (Anlage zur ABE) übernommen. Während der Trailerfahrt sind beide Dokumente mitzuführen.
Wartung Auch Trailer müssen gepflegt und gewartet werden. Bei Fahrten ins Wasser können Radlager und Bremsen Schaden nehmen. Dies und der Sitz von Verschraubungen sollten stets überprüft werden, ebenso die Funktion der Lichtanlage vor jeder Fahrt sowie das Drahtseil hinsichtlich Rissstellen bei den Slipvorgängen. Darauf achtet auch der TÜV bei der alle zwei Jahre vorgeschriebenen Untersuchung – neben der einwandfreien Funktion der Bremsanlage. Bei einem längeren Abstellen des Trailers sollte nie die Handbremse angezogen werden. Bremse und Bremstrommel können zusammen rosten. Zur Absicherung bei längerem Parken oder im Winterlager schiebt man besser Bremskeile vor und/oder hinter die Räder.
Transportsicherung Die Transportsicherung eines Bootes auf dem Trailer überprüft der TÜV nicht. Da ist Eigeninitiative gefragt. Ein eventueller Windenstand kann das Boot bei einem abruptem Bremsmanöver des Zugfahrzeuges kaum vor einem Verrutschen nach vorn schützen. Nach hinten und zur Seite muss das Boot mit stabilen Gurten mit entsprechend bemessener Haltekraft gesichert sein.
Gurte – und nicht Seile. Denn Seile lockern sich je nach Nässezustand, so dass sie das Boot auf dem Trailer ins Wanken bringen und damit auch den Trailer zum Aufschaukeln während der Fahrt. Beim Kranen sind die Krangurte so anzulegen, dass das Boot sicher in die Luft gehoben wird und waagerecht in den Gurten hängt. Einige Werften haben dafür Stellen vorgegeben und gekennzeichnet. Näheres kann man im „Handbuch für den Schiffsführer“ nachlesen. Sollten entsprechende Hinweise fehlen, bitten Sie den Lieferanten, die Tragepunkte zu kennzeichnen.
Die Versicherung Auch wenn ein ans Zugfahrzeug angekoppelter Trailer hierzulande durch die Kfz-Haftpflicht mit versichert ist, muss bei Fahrten ins Ausland ein Haftpflicht-Versicherungsnachweis mitgeführt werden, der auf Antrag von der Kfz-Versicherung ausgestellt wird – allgemein als blauer Versicherungsschein bezeichnet. Für Personen- oder Sachschäden durch vom Zugfahrzeug abgekoppelte und abgestellte Trailer tritt die Kfz-Versicherung nicht ein. Hierfür bieten Versicherer besonderen Schutz zu günstigen Konditionen an oder schließen dieses Risiko in die Bootshaftpflicht mit ein. Diebstahl und ein möglicher eigener Unfallschaden lassen sich über eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung für den Trailer abdecken.
Tipp: Der Versicherungsschutz ist mit der KFZ- oder Bootsversicherung zu klären.