Sportbootführerschein - Wer ein trailerbares Boot fahren möchte, benötigt den Sportbootführerschein (SBF) See, sobald der Antrieb stärker ist als 15 PS (11,04 kW). Die Ausbildung für diesen amtlichen Schein wird unter anderem von Sportbootschulen angeboten. Um einen Trailer im Straßenverkehr zu bewegen werden, je nach Trailer, unterschiedliche KFZ-Führerscheine benötigt.
KFZ-Führerscheine Alte Führerscheinklasse 3 Mit der alten Führerscheinklasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen) ziehen. Die alte Führerscheinklasse 3 gilt für Kfz bis 7,5 t zulässigen Gesamtgewichtes. Damit dürfen Sie Anhänger ziehen, soweit das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und die Summe der zugelassenen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 12 t nicht übersteigen.
Führerscheinklasse B Die Führerscheinklasse B gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigen Gesamtgewichtes. Damit dürfen Sie die folgenden Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg
Anhänger über 750 kg, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer sind als 3,5 t.
Führerscheinklasse BE Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges
Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtgewichte von Anhänger und Zugfahrzeug 3,5 t übersteigt.
Beispiel: Ein VW Golf 1,6 l / 75 KW, Leergewicht 1.173 kg, zulässiges Gesamtgewicht 1.760 kg, zulässige Anhängelast 1.200 kg kann als Zugfahrzeug etwa ein 5 m-Sportboot (zulässiges Gesamtgewicht Boot + Trailer + Ausrüstung = 1.100 kg) ziehen. Hierfür reicht die Führerscheinklasse B, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und beide zulässigen Gesamtgewichte addiert unter 3,5 t liegen.
Alles weitere Wissenswerte für das Fahren mit Anhänger steht heutzutage bei den Fahrschulen auf dem Lehrplan. Wer seinen Führerschein bereits seit Jahren hat, kann dort auch Praxisstunden für das Trailerfahren buchen.