CE-Zertifizierung für Sportboote (EU-Konformitätserklärung)
Ratgeber zum Bootskauf
CE-Zertifizierung für Sportboote (EU-Konformitätserklärung)
Sehr wichtig beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität. Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen.
Die Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote. Stammt also ein Gebrauchtboot aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Kroatien oder USA) und wird erstmalig innerhalb der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen, muss eine Konformitätserklärung vorliegen. Die Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Normen. Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen.
Vertragskonstellation genau prüfen Hin und wieder wird für den Gebrauchtbootkäufer nicht auf den ersten Blick deutlich, ob ein Händler ein Boot anbietet, das ihm selbst gehört und das sich bereits in Deutschland befindet oder ob es sich um die Offerte eines Gebrauchtbootmaklers handelt, der eine Yacht außerhalb der EU-Grenzen anbietet. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich genau erkundigen, wer Ihr Vertragspartner ist. Dies hat wichtige Auswirkungen auf Ihre Verpflichtungen und auf Ihre rechtliche Position.