Der Kauf eines Bootes oder einer Yacht ist immer ein wichtiges und schönes Ereignis. Aber er steht am Ende eines längeren Entscheidungsprozesses. Nehmen Sie sich also die Zeit, sich einen Überblick über das Angebot zu verschaffen und nutzen Sie die Beratungsangebote der im Bundesverband Wassersportwirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen.
Neubootkauf Bei einem guten Angebot müssen Produktqualität, Service und Preis stimmen. Diese Reihenfolge ist nicht zufällig gewählt. Der Preis allein ist nicht entscheidend. Sie werden nur dann langfristig Freude an Ihrem Boot haben, wenn sie ein qualitativ hochwertiges Produkt erwerben und wenn Sie sich auf den Service Ihres Fachhändlers verlassen können.
Qualität und Service stehen im Mittelpunkt Der Fachhändler, von dem Sie Ihr Boot erwerben, ist Ihr direkter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Boot. Erkundigen Sie sich also, ob Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie gegebenenfalls Gewährleistungsoder Garantiearbeiten qualifiziert ausgeführt werden können. Schließlich möchten Sie die schönsten Tage des Jahres sorgenfrei verbringen und erwarten bei Problemen sofortige Hilfe. Zuverlässige Unterstützung durch qualifiziertes Servicepersonal zahlt sich also aus. Es ist eine Binsenweisheit, aber Serviceleistungen kosten Geld. Der günstigste Anbieter wird kaum den besten Service bieten können.
EU-Konformitätserklärung (CE) Boote zwischen 2,5 m und 24 m Bootslänge, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote. Dokumentiert wird dies durch die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnete Konformitätserklärung. Die Konformitätserklärung muss im "Handbuch für Schiffsführer" enthalten sein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen das Handbuch in deutscher Sprache mit der Konformitätserklärung übergeben wird und stellen Sie vor dem Kauf sicher, dass Ihr Boot über ein CE-Zeichen verfügt.
Achtung! Kaufen Sie kein Boot ohne Konformitätserklärung (CE). Gemäß § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung dürfen Sie ein Boot ohne Konformitätserklärung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen kann das Boot an die Kette gelegt werden und es drohen empfindliche Bußgelder. Im Schadenfall kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen. Ein Weiterverkauf von Booten ohne CE-Zeichen ist schwierig. Eine Inzahlungnahme durch einen Händler so gut wie ausgeschlossen.
Kaufvertrag Es kommt vor, dass Händler mit Firmensitz in einem Nicht-EU-Land neue Boote und Yachten zum Kauf anbieten. Häufig verfügen diese Yachten, die ursprünglich nicht für den Export in die EU vorgesehen waren, auch nicht über die notwendige EU-Konformität. (Bitte lesen Sie hierzu die Ausführungen unter 2.5. Fall 2 und 2.6. Die dortigen Ausführungen zu Gebrauchtbooten gelten analog auch für den Neubootkauf.) Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt Käufer und Verkäufer. Im Kaufvertrag sollten das Boot und die mitgelieferte Ausrüstung möglichst genau beschrieben werden. Übergabeort und Auslieferungstermin sollten ebenfalls festgelegt werden.
Die Unternehmen, die im Bundesverband Wassersportwirtschaft zusammengeschlossen sind, verwenden meist die vom Verband empfohlenen Kaufverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei diesen Formularen können Sie davon ausgehen, dass die Interessen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen berücksichtigt wurden. Bei der Auslieferung der Yacht empfehlen wir ein von Käufer und Verkäufer unterzeichnetes Abnahmeprotokoll. Beide Vertragspartner können sich dann sicher sein, dass das Boot im vertraglich zugesicherten Zustand übergeben wurde.