Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).
Theorie und Praxis Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, dieser prüft ausreichende Kenntnisse des Binnenschifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Fahrzeugführung (Segel- und/oder Motorboot) sind nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Zulassung:
Segeln ab 14
Motor ab 16 Jahren
Tauglichkeit: Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber"
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)
Die amtlichen Fragen- und Antwortenkataloge für Sportbootführerscheine stehen jetzt im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als pdf-Datei zum Download bereit: www.elwis.de