Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Theorie und Praxis Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der ausreichende Kenntnisse der Navigation, der Seemannschaft, des Seeschifffahrtsrechts, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung prüft. In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Zulassung:
ab 16 Jahren,
Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen)
Die amtlichen Fragen- und Antwortenkataloge für Sportbootführerscheine stehen jetzt im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als pdf-Datei zum Download bereit: www.elwis.de