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Ratgeber zum Bootskauf
Fallbeispiel 1 - ein Gebrauchtboot in Deutschland kaufen
Sie wollen ein Gebrauchtboot von einem deutschen Händler kaufen. Das Boot befindet sich in Deutschland und wurde durch den Händler importiert. In diesem Fall sollten Sie Folgendes beachten:
Der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und dem deutschen Händler zustande.
Da sich das Boot in Deutschland befindet, haben Sie die Möglichkeit, das Objekt genau in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit einem Boots- und Yachtsachverständigen zu besichtigen.
Der Händler hat das Boot importiert. Er ist daher verpflichtet, Ihnen die Yacht zu einem Endpreis (einschließlich Transport, Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer) frei Übergabeort anzubieten. Bitte achten Sie darauf, dass der Übergabeort genau bestimmt wird.
Kommt das Boot aus einem Nicht-EU-Staat (Drittland), also z.B. aus den Vereinigten Staaten, muss das Boot der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Dies ist bei Gebrauchtbooten aus Drittstaaten selten der Fall. Üblicherweise befindet sich die Konformitätserklärung im "Handbuch für Schiffsführer", das Ihnen in deutscher Sprache ausgehändigt werden muss. Für die CE-Konformität und die Erstellung des Handbuches ist der Importeur zuständig.
Für mögliche Gewährleistungsansprüche steht das deutsche Unternehmen zur Verfügung. Bei neuen und gebrauchten Booten beträgt die Gewährleistungsdauer zwei Jahre. Bei gebrauchten Booten kann die Dauer auf ein Jahr verkürzt werden.
Achtung! Kaufen Sie kein Boot ohne Konformitätserklärung. Gemäß § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung dürfen Sie ein Boot ohne CE-Konformität nicht in Betrieb nehmen.