Ein Eigner, der einen Totalschaden an seiner Yacht erleidet, hat neben dem emotionalen auch einen gewaltigen finanziellen Verlust. Umso ärgerlicher, wenn er dann auch noch feststellen muss, dass seine Versicherung nur einen Teil des Schadens trägt. Damit die Yachtversicherung nicht zum unkalkulierbaren Pokerspiel wird, hier einige Tipps und Erläuterungen, worauf ein Eigner achten sollte, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein.
Marktwert, Zeitwert, Feste Taxe Schon bei den Begrifflichkeiten können Schiffseigner schnell ins Schleudern kommen. Entsprechend schwer fällt die Suche nach einer geeigneten Yachtversicherung. Häufig stellt der Eigner erst im Schadenfall fest, ob er die richtige Wahl getroffen hat. Wer genau wissen will, was er bei einem Totalverlust von seiner Versicherung erhält, sollte sich für einen Deckungsschutz mit Fester Taxe entscheiden. Dahinter steckt die grundsätzliche Zusage, im Schadenfall den in der Police verzeichneten Versicherungswert ohne Abzüge ersetzt zu bekommen.
Nicht jede Feste Taxe ist eine wirklich feste Taxe Leider ist jedoch nicht jede vereinbarte Taxe tatsächlich fest und unanfechtbar. Denn das Gesetz sieht zwar die Vereinbarung einer Taxe vor, dies jedoch grundsätzlich nur, solange die vereinbarte Taxe den Zeitwert beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht erheblich übersteigt. Dies ist im Normalfall bereits bei mehr als zehn Prozent der Fall. In diesen Fällen erhält der Versicherungsnehmer trotz vermeintlich Fester Taxe dann nur den Zeitwert seiner Yacht.
Wirklich "fest" ist die Taxe erst dann, wenn sie als Neuwertversicherung formuliert wird. Entsprechend muss der Eigner hier genau hingucken, wie der Versicherungsschutz in den Bedingungen dargelegt ist. Denn einige Anbieter werben somit zwar mit einer Festen Taxe, dahinter verbirgt sich jedoch eine versteckte Zeitwertversicherung.
Zeitwertversicherungen: Oft günstiger aber komplizierter Der Zeitwert gibt den Neuwert einer Yacht abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung wieder. Dabei wird erst im Falle eines Totalverlustes bestimmt, was das Schiff eigentlich noch wert war, also der gesamte Wertverlust seit Versicherungsbeginn abgezogen. Hier ist Streit eigentlich vorprogrammiert. Denn wenn ein Schiff erst mal gesunken oder abgebrannt ist, kann sein ursprünglicher Zustand kaum noch objektiv bewertet werden. Für den Versicherungsnehmer ist eine Zeitwertversicherung also immer eine Art Glücksspiel, weil er nie genau weiß, was er am Ende bekommt.
Gleichbleibende Prämie bei gleichzeitig sinkendem Versicherungswert Weiterer Nachteil: Obwohl der Versicherungswert im Laufe der Zeit immer weiter sinkt, bleibt die Prämie gleich. Der Eigner hat also dieselben Kosten trotz sinkender Leistungen. Bei einer Police mit Fester Taxe bleibt die Prämie zwar ebenfalls gleich, allerdings verändert sich auch die Leistung, also der Versicherungswert, während der gesamten Laufzeit nicht. Aber wie ermittelt man eigentlich den Versicherungswert? Es ist ein Irrglaube, dass einfach der Marktwert beziehungsweise der Kaufpreis zugrunde gelegt werden kann. Denn der Marktwert richtet sich nach Faktoren wie wirtschaftlicher Gesamtlage sowie Angebot und Nachfrage: Einflussgrößen, die für den Versicherungswert aber nicht ausschließlich maßgeblich sind. Nur weil ein Schiff am Markt derzeit keinen adäquaten Preis erzielt, bedeutet es ja nicht, dass es auch entsprechend weniger wert ist. Pantaenius verfügt beispielsweise über eine der umfangreichsten und genauesten Schiffsdatenbanken der Welt. Es gibt kaum einen Schiffstyp, der hier nicht erfasst ist. Entsprechend exakt kann hier eine Bewertung vorgenommen werden. Versicherungen, für die der Yachtbereich nur ein kleiner Nebenmarkt ist, haben da einen klaren Nachteil. Nach einem Totalverlust sollte ein neues und gleichwertiges Schiff von der Versicherungszahlung finanzierbar sein!