Mitseglervereinbarung für Chartertörns - Sichern Sie sich im Vorfeld ab
Boots- & Yachtversicherungen
Mitseglervereinbarung für Chartertörns - Sichern Sie sich im Vorfeld ab
Sie wollen einen Chartertörn mit Freunden machen? Das Fahrtgebiet ist ausgewählt, der Urlaub eingereicht sowie Charterschiff und Flüge gebucht. Und auch eine Mitseglervereinbarung wurde von allen unterzeichnet, um im Vorfeld Kosten- und Haftungsfragen untereinander zu klären. Dann ist ja eigentlich alles klar, und es kann losgehen, oder?
Wer trägt welche Kosten Für organisatorische Fragen ist eine Mitseglervereinbarung keine schlechte Idee“, bestätigt Gunnar Brock, Justiziar beim Yachtversicherungsspezialisten Pantaenius. Damit könne beispielsweise festgelegt werden, wie die Chartergebühren umgelegt und wann sie überwiesen werden müssen, wie hoch die Einzahlung in die Bordkassen sein soll und wofür das Geld verwendet wird, oder wer die Kosten trägt, falls ein Crewmitglied krank wird und die Reise nicht antreten kann. Viel wichtiger seien jedoch Haftungsfragen, beispielsweise: Ein Mitsegler macht etwas kaputt oder – schlimmer noch – verletzt ein anderes Crewmitglied. Wer haftet?
Musterverträge aus dem Internet „Im Internet gibt es zahlreiche Musterverträge für Mitseglervereinbarungen“, so Brock. „Mit so einer Vorlage können Skipper und Crew auf Ersatzansprüche untereinander für Sachschäden als Folge einfacher Fahrlässigkeit verzichten.“ Schäden an Leben, Körper und Gesundheit können bei vorformulierten Mitseglervereinbarungen allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Grenzen für Individualvereinbarungen Um Sach- und Personenschäden auszuschließen, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, bedarf es einer individuellen Vereinbarung. Das heißt, hierfür dürfen keine vorformulierten Bedingungen und Vordrucke verwendet werden. Aber auch bei Individualvereinbarungen gibt es Grenzen. So dürfen vorsätzlich verursachte Schäden grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Und auch ein Haftungsausschluss zulasten Dritter ist verständlicherweise nicht zulässig.
Existenzielle Haftungsrisiken durch eine Versicherung lösen Ob eine Mitseglervereinbarung im Ernstfall tatsächlich für den erhofften Frieden sorgt, sei dahingestellt. Wenn es um viel Geld geht, dann hört die Freundschaft häufig auf. Was also tun? „Meines Erachtens sollten existenzielle Haftungsrisiken nicht durch eventuell unsichere Haftungsausschlüsse, sondern durch eine Versicherung gelöst werden. Denn: Warum sollte ich auf meine Ansprüche gerade bei einem schlimmen Personenschaden gegenüber dem Verursacher verzichten?“, so der Rechtsexperte von Pantaenius.
Skipperhaftpflichtversicherung als sichere Lösung Wer also über eine gute Haftpflichtdeckung verfügt, der schließt aus, persönlich mit seinem Privatvermögen haften zu müssen. Da die private Haftpflichtversicherung häufig nicht die speziellen Risiken des Wassersports abdeckt, ist eine Skipperhaftpflichtversicherung eine sichere Lösung. „Die Charterversicherung von Pantaenius deckt beispielsweise den Skipper und bis zu neun Crewmitglieder ab. Die darin enthaltene Skipperhaftpflicht- und Reiserücktrittskosten-Versicherung kann je nach Wunsch um eine Auslandsreisekranken-, Unfall- und/oder Kautionsversicherung ergänzt werden“, so Brock. Damit sind alle ausreichend abgesichert und können sorglos den Charterurlaub genießen.
Fazit Für finanzielle und organisatorische Angelegenheiten ist eine Mitseglervereinbarung durchaus sinnvoll. Bei Haftungsfragen sollten Skipper und Crew besser auf eine gute Charterversicherung setzen.