Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.
DSV-Segelsurfgrundschein Der DSV-Segelsurfgrundschein gilt als Basisbefähigungs-nachweis in der Sportart Windsurfen. Er wird nach einer erfolgreichen theoretischen und praktischen Prüfung an alle Bewerber ab sieben Jahren erteilt. Der Bewerber zeigt in der Prüfung, dass er die erforderlichen praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Windsurfen beherrscht und die maßgeblichen Regeln kennt. Der Inhaber des DSV-Segelsurfgrundscheines ist berechtigt auf geeigneten Binnen- und Küstenrevieren zu surfen, soweit kein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen auf der Homepage desdsv.org.
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