Wetterumschwung auf See - Mastbruch bei Windstärke acht
Boots- & Yachtversicherungen
Wetterumschwung auf See - Mastbruch bei Windstärke acht
Juni, im Fehmarnsund, auf dem Weg nach Großenbrode: Plötzlich schlägt das Wetter um, Skipper und Crew der Hanse 341 haben im Gewittersturm mit Böen von Windstärke 8 alle Hände voll zu tun. Dann kracht es, ein Wantenspanner reißt, der Mast bricht. Die geschockte Crew stellt schnell fest, dass glücklicherweise niemand ernsthaft verletzt und das Schiff manövrierfähig ist.
Schadenabwicklung Der Skipper kann Schiff und Crew in den Yachthafen bringen. Die Versicherung wird informiert, am folgenden Tag erscheint ein Gutachter und stellt Ermüdungserscheinungen am Wantenspanner fest. Wie läuft jetzt die Schadenabwicklung?
Szenario Eins: In der Yacht-Kaskoversicherung sind alle Schäden, die aus Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch entstehen, ausgeschlossen. In diesem Fall geht der Eigner leer aus und muss den Schaden selbst tragen.
Szenario Zwei: Auch hier sind Schäden aus Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ausgeschlossen – allerdings mit der Einschränkung „am unmittelbar betroffenen Teil, der daraus entstehende Folgeschaden gilt mitversichert“. Nur mit dieser Formulierung ist der Eigner auf der sicheren Seite – nahezu der gesamte Schaden wird von der Yacht-Kaskoversicherung übernommen. Der Eigner muss nur die Kosten für den Wantenspanner und seine vereinbarte Selbstbeteilung übernehmen.
Auf die richtigen Formulierungen achten Andreas Medicus, Prokurist der Hamburger Yachtversicherung Schomacker empfiehlt, einen Blick ins Kleingedruckte des Versicherungsvertrages zu werfen. „Nur mit den richtigen Formulierungen ist eine Versicherung ihr Geld auch wert. Im oben beschriebenen Fall ist zusätzlich zur Einschränkung des Ausschlusses auch die Qualität der Haftpflichtversicherung entscheidend: Ansprüche der Crew untereinander sollten eingeschlossen sein. Wäre also ein Crewmitglied bei einer unbesonnenen Reaktion des Skippers verletzt worden, wäre auch hier die Versicherung eingesprungen.“ Die Crew des Hamburger Fachmaklers berät gern bei Fragen, auch zu bestehenden Verträgen.