Spenden unter dem Stichwort "Help for Ukrainian Sailing Federation"
Die boot Düsseldorf initiiert mit Unterstützung des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) eine Spendensammlung zugunsten ukrainischer Seglerinnen und Segler.
Sowohl Aussteller der Messe, als auch Segelclubs oder private Spender können sich an der Sammlung für Geld- und Sachspenden beteiligen. Auch über einen eigens für die Aktion kreierten QR-Code kann gespendet werden. Der DSV hat ein Konto für Geldspenden eingerichtet, auf das unter dem Stichwort „Help for Ukrainian Sailing Federation“ eingezahlt werden kann.
Bankverbindung:
Deutscher Segler-Verband e.V. Stichwort: Help for Ukrainian Sailing Federation IBAN: DE75 2005 0550 1502 4235 34 BIC: HASPDEHHXXX Hamburger Sparkasse
Scan the QR-Code here:
Sachspenden: Kühne+Nagel stellt Lager-Container
Neben den finanziellen Spenden werden auch konkrete Materialspenden - neu und gebraucht - für die Segelvereine am Schwarzen Meer gesammelt. Die meisten Boote, Segel und weitere Ausrüstung sind bei Bombenangriffen auf die Segelclubs zerstört worden.
Hier kommt der Logistik-Partner des Spendenaufrufes ins Spiel. Die Firma Kühne+Nagel stellt einen Lager-Container auf dem Düsseldorfer Messegelände gegenüber der Halle 6 am Tor 1 auf. Dort können die Materialien ab dem 02. Januar bis zum Ende der boot am 28. Januar 2024 abgegeben werden. Alle Spendende werden gebeten, ihre Spenden dort selber anzuliefern.
Kühne+Nagel wird die Sachspenden nach Kiew transportieren. Dann werden die Spenden vor Ort an den Präsidenten des ukrainischen Seglerverbandes, Eugen Moyseenko, übergeben. Die Ukrainian Sailing Federation hat für diese Aktion eine Liste zusammengestellt, in der die Boote und Materialien aufgeführt sind, die am Dringendsten gebraucht werden. Diese Liste steht hier in Kürze zur Verfügung.
Eine Auflistung mit den benötigten Sachspenden steht Ihnen hier als PDF-Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Lieferschein für Sachspenden folgende Infos eingetragen sind: Alter, Zustand und Kaufpreis des Spendenartikels.
Bei neuwertigen Gegenständen reicht das Beilegen der Kaufrechnung. Werden die Spenden aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen entnommen und sind nicht neu, so ist der Entnahmewert bzw. der Marktpreis anzusetzen – dazu werden weitere Unterlagen die zur Ermittlung des Wertes herangezogen werden können, wie beispielsweise ein Gutachten oder Vergleichspreise ähnlich wertiger Gegenstände, benötigt.
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