Grundsätzlich gibt es – parallel zu den Zielsetzungen der Eigner – drei verschiedene Kaufcharter-Modelle, die bei fast allen Anbietern mehr oder weniger gleich aussehen.
Das Eigentümer-Modell
Da ist zum einen das Standard-Modell, auch Eigentümer-Modell genannt. Dabei kauft der Investor eine Yacht und ist in den Papieren als Eigentümer eingetragen, während mit der Charterfirma eine Art Managementvereinbarung getroffen wird: Der Vercharterer kümmert sich um alle Belange bezüglich Charterbetrieb, laufende Kosten, Einnahmen und Wartungen. Die Kosten dafür muss der Eigner selbst übernehmen – im Gegenzug wird er an den Chartereinnahmen beteiligt, die seine Yacht generiert. Dieser Management-Vertrag kann von Seiten des Eigners jederzeit gekündigt werden, um beispielsweise das Schiff selbst nutzen zu können. Dieses Modell bietet einige Chancen, aber auch ganz klare Nachteile: Bei einer guten Chartersaison bekommt der Eigner entsprechend viele Einnahmen und er hat die Sicherheit, der eingetragene Eigner des Schiffes zu sein, sodass die Yacht bei einer Insolvenz des Charterunternehmens nicht Teil der Insolvenzmasse ist, sondern in seinem Besitz verbleibt. Werden jedoch einmal, wie etwa während der COVID-19-Pandemie, keine Einnahmen erzielt, laufen die Kosten dennoch weiter. Ob dieses Modell lukrativ ist oder nicht, hängt also stark vom Markt- und Konsumentenverhalten ab. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Investor selbst über die Dauer und Häufigkeit der Eigennutzung des Schiffes entscheiden kann. Damit hat er auch Einfluss auf die Einnahmen: Nutzt er sein Boot ausschließlich in der Nebensaison oder nur kurzfristig und dann, wenn eine Lücke in der Charterbelegung besteht, kann er damit deutlich das Einnahmenpotenzial erhöhen.
Das Garantiemodell
Eine risikofreundlichere Variante ist das Garantiemodell. Auch hier kauft der Investor eine Yacht, gilt fortan als Eigentümer und ist somit vor einer etwaigen Insolvenz des Charterunternehmens geschützt. In der Regel hat ein Vertrag im Garantiemodell eine feste Laufzeit von sechs bis sieben Jahren – je nach Revier und Anbieter. Während dieser Laufzeit wird ein garantiertes Jahreseinkommen in Form eines prozentualen Anteils des Netto-Kaufpreises an den Eigner ausbezahlt. Anders als beim Standard-Modell übernimmt beim Garantiemodell die Charterfirma alle für die Yacht anfallenden Betriebskosten: Wartung, Reparaturen, Liegeplatz und Versicherung sind somit abgedeckt. Außerdem hat der Eigner bei diesem Modell garantierte Nutzungsrechte an seiner Yacht, die ihm kostenlos zur Verfügung stehen. Oft ist es zudem auch möglich, die kostenlosen Charterwochen auf einem Vergleichsschiff zu nutzen, wenn man etwa in ein anderes Revier fahren möchte. Das Garantiemodell ist in der Regel die beliebteste Variante, da sie die vollen Annehmlichkeiten bei kaum vorhandenem Risiko bietet.
Das Partnerschaftsmodell
Zuletzt gibt es noch das sogenannte Partnerschaftsmodell, bei dem der Investor seine Yacht nur zu einem bestimmten Anteil finanziert. Den Rest übernimmt die Charterfirma. Auch hier wird eine Vertragslaufzeit (in der Regel sechs bis sieben Jahre) festgelegt und auch hier verfügt der Eigner über exklusive Nutzungsrechte, ebenfalls auch auf vergleichbaren Schiffen in anderen Revieren.
Während die Charterfirma die Betriebskosten übernimmt, erhält der Investor beim Partnerschaftsmodell allerdings keinerlei Einnahmen. Am Ende der Vertragslaufzeit geht das Schiff dann in den Besitz des Investors über.