INTERNATIONALER BOOTSSCHEIN (IBS) WELTWEIT ANERKANNT - IN DEUTSCHLAND UNBEGRENZT GÜLTIG!
Vor einer Reise ins Ausland - ganz gleich, mit welchem Verkehrsmittel - steht immer die Frage, ob man alle notwendigen Dokumente beisammen hat. Bei einem Törn mit dem Boot ins Ausland ist das nicht anders. Speziell für Wassersportfahrzeuge war es nicht immer so unkompliziert wie heute, denn erst mit Einführung des Internationalen Bootsscheins (IBS) wurden die internationalen Bootsdokumente vereinheitlicht und somit die Bedingungen für Wassersportler im Ausland vereinfacht.
Darüber hinaus dient der IBS nicht nur als Eigentumsnachweis und Reisedokument, sondern in Deutschland auch als Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen von Wasserfahrzeugen mit einem Motor über 3 PS und Segelbooten über 5,50 Meter Länge.
Der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS) ist ein in ganz Europa anerkanntes Bootsdokument.
Er wurde von den europäischen Staaten, die der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE) angehören, zur Vereinheitlichung der bis dahin von Staat zu Staat unterschiedlichen Bootsdokumente erarbeitet und auf der Grundlage der revidierten ECE-Resolution Nr. 13 entwickelt.
Zur Ausstellung des IBS hat die Bundesregierung u. a. den DMYV ermächtigt.
Der IBS wird deutschen Bootseignern sowie ausländischen Bootseignern mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik ausgestellt. Auch juristische Personen können den IBS erhalten.
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